Planungssicherheit schaffen - Gesundheitsinfrastruktur zukunftsfähig machen

14.02.2015

Rede in der Landtagssitzung vom 22. Januar 2015

Tobias Koch [CDU]:Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die FDP weist vollkommen zu Recht daraufhin, dass es zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen für die Jahre nach 2020 einer Anschlussregelung bedarf. Zutreffend ist auch, dass angesichts des vorhandenen Investitionsstaus die jährlich eingesetzten Mittel von 40 Millionen €nicht ausreichend sind und es einer Aufstockung bedarf. Die Analyse der FDP ist also absolut richtig.Bis dahin hat das Anliegen der FDP unsere volleZustimmung. Wir müssen deutlich mehr für dieKrankenhausfinanzierung tun. Problematisch ist aus unserer Sicht der eingeschlagene Lösungsweg.

Auch die CDU-Fraktion hat sich im Vorfeld der Haushaltsberatungen im letzten Jahr Gedanken über die Krankenhausfinanzierung gemacht. Wir haben dazu allerdings auch Gespräche mit der Investitionsbank geführt - das ist vielleicht der Unterschied zur FDP - und haben aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse davon Abstand genommen,den Weg über das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung einzuschlagen.Dazu muss man sich noch einmal die durchaus komplexe Konstruktion vor Augen führen,die es ermöglicht hat, die Investitionen in Krankenhäuser mithilfe des Zweckvermögens zu bezuschussen.Im Infrastrukturbericht der Landesregierung heißt es dazu fälschlicherweise:„Die 40 Millionen € für die Einzelprojektförderung wird durch eine Entnahme aus dem Zweckvermögen… sichergestellt.“Wäre dies der Fall, würde man wirklich 40 Millionen€ aus dem Zweckvermögen entnehmen, würde das Zweckvermögen peu à peu schrumpfen. Wie man der Bilanz der Investitionsbank entnehmen kann, ist das Eigenkapital der I-Bank ganz überwiegend in dem Zweckvermögen gebunden. Eine Entnahme aus dem Zweckvermögen würde das Eigenkapital der Investitionsbank schmälern, damit ihre Möglichkeit, Geschäfte zu betreiben, reduzieren und letztendlich die Existenz der I-Bank gänzlich infrage stellen. Daran kann niemand ein Interesse haben.Der 2010 eingeschlagene Weg sieht deshalb auch anders aus: Aus dem Zweckvermögen heraus wird keine Entnahme getätigt, sondern das Land Schleswig-Holstein erhält von dem Zweckvermögen ein zinsloses Darlehen in Höhe von 40 Millionen € pro Jahr, welches es dann ermöglicht, den Krankenhäusern entsprechende Zuschüsse zu gewähren. Das bedeutet mit anderen Worten: Im Jahr 2020 steht das Land Schleswig-Holstein bei der Investitionsbank,beim Zweckvermögen mit rund 400 Millionen€ in der Kreide.Dankenswerterweise ist dieses Darlehen zinslos,der Landeshaushalt wird also nicht weiter belastet,allerdings ist da ja noch die Frage der Tilgung dieses zinslosen Darlehens. Da der Landeshaushaltauch dafür keinen Spielraum bietet, steht dafür ausschließlichder Jahresüberschuss der I-Bank zurVerfügung. Dieser wird nämlich von der Bank an das Land ausgeschüttet und anschließend zur Tilgung dieses zinslosen Darlehens eingesetzt.An dieser Stelle hilft wiederum ein Blick in die Bilanzder I-Bank. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf jährlich 3 Millionen €. Wir können an dieser Stelle festhalten: Ende 2020 haben wir ein zinsloses Darlehen von 400 Millionen € beim Zweckvermögen aufgenommen, das wir anschließend mit 3 Millionen€ pro Jahr tilgen, also sind wir in 133 Jahren damit durch.Und jetzt kommt der FDP Antrag, das zinslose Darlehenvon 40 Millionen auf 50 Millionen € aufzustocken und das Ganze bis zum Jahr 2030 fortzusetzen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!)

Herr Kollege Dr. Garg, zu diesem Zeitpunkt wäre dann das komplette Zweckvermögen, das sich nicht auf 2,5 Milliarden, sondern nur auf knapp 1 Milliarde beläuft, als zinsloses Darlehen an das Land ausgeliehen,die Tilgung mit jährlich 3 Millionen €würde dann schlappe 320 Jahre dauern - vorausgesetzt,die I-Bank macht weiter 3 Millionen € Gewinn im Jahr, denn ein zinsloses Darlehen von 1 Milliarde ist nicht unbedingt förderlich für den Gewinn der I-Bank.

Vizepräsidentin Marlies Fritzen:Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Garg?

Tobias Koch [CDU]:Sehr gern.Vizepräsidentin Marlies Fritzen:Herr Garg, bitte.

Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich bin gerade etwasverwirrt. Denn erstens hat Herr Westermann-Lammersauf meine Frage im Finanzausschussgeantwortet, es betrage 2,5 Milliarden€. Ich habe zweimal nachgefragt.Zweitens, Herr Kollege Koch, waren Sie als finanzpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode sicherlich sehr engagiert - ich glaube, es war sowohl der damalige Innenminister, der der CDU angehörte,als auch der damalige Finanzminister,der auch der CDU angehörte, und der Gesundheitsminister, der der FDP angehörte,die sich auf dieses Modell geeinigt haben,das ich bis heute für das richtige halte. Deswegen finde ich Ihre Einwände gegen diese Finanzierungsform, so Sie denn nicht einen brillanteren Vorschlag haben, wie wir unsere Krankenhauslandschaft in Zukunft finanzieren- freundlich ausgedrückt -, etwas verwunderlich.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Vielleicht solltet ihr mal eine Arbeitsgruppe bilden!)

Tobias Koch [CDU]:Herr Dr. Garg, die Verwunderung kann ich gernaufklären. Das 2010 gefundene Modell war in der Tat die richtige Antwort auf die damals erschreckende Situation, die wir vorgefunden haben mit der von Ihnen richtigerweise dargestellten Schuldenbeihilfe, die das Land bis dahin gewährt hat und die vollkommen aus dem Ruder gelaufen wäre. Also ist die 2010 gefundene Lösung richtig.Es ist eine passende Übergangslösung für den Zeitraum von 2010 bis 2020.Wenn es damals schon möglich gewesen wäre, statt40 Millionen € 50 Millionen € zu entnehmen, dannhätte das der damalige Gesundheitsminister - da binich mir sicher - auch getan. Nur gab die Lösung über das Zweckvermögen schon damals nicht mehr her, als bei der Förderung von 50 Millionen € auf 40 Millionen € herunterzugehen, und das über zehn Jahre. Das ist im Hinblick auf das Zweckvermögenverkraftbar. Alles, was darüber hinausgeht, stellt eine übermäßige Beanspruchung des Zweckvermögens dar, mit den geschilderten negativen Konsequenzen für die Investitionsbank. - Damit ist die Frage beantwortet.Ich will Ihnen im weiteren Redetext gern die Alternative aufzeigen. Den richtigen Weg - was stattdessenzu tun ist - haben wir im Grunde in den Haushaltsberatungenalle gemeinsam schon eingeschlagen.Denn fast alle Fraktionen haben im Rahmender Haushaltsberatungen einen höheren Zuschuss aus dem Landeshaushalt heraus für die Krankenhausfinanzierung beantragt.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Einmalig, Herr Kollege!)- Ihre Kritik daran ist vollkommen berechtigt. Dasist nur ein Anfang. Die 10 Millionen € aus dem Landeshaushalt, die in diesem Jahr zusätzlich bereitstehen,sind unzureichend und nur ein Anfang -zumal wenn es die Regierungsfraktionen im nächsten Jahr schon wieder auf 5 Millionen € reduzieren wollen. Das ist vollkommen unsinnig: einmalig10 Millionen €, im nächsten Jahr 5 Millionen €.Das schafft in der Tat keine Planungssicherheit.Das heißt aber: Wir alle müssen uns darauf vorbereiten,ab 2020 die Krankenhausfinanzierung wieder komplett über den Landeshaushalt darzustellen.Das mit dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierungwar eine Übergangslösung.Wir müssen den Landeshaushalt so aufstellen, dass wir ab 2020 die Krankenhausfinanzierung über den Landeshaushalt fortsetzen können, gegebenenfalls sogar in einem höheren Umfang als mit den bisherigen 40 Millionen €. Daranmüssen wir arbeiten. Wir müssen das aus eigenerKraft stemmen. Wir dürfen nicht zurück zu dem Schuldenbeihilfemodell von Rot-Grün; aber das Zweckvermögen Wohnraumförderung ist da leider auch keine Lösung. Lassen Sie uns gern weiter imAusschuss darüber diskutieren.

- Herzlichen Dank.(Beifall CDU)