Dieses Urteil gilt es anzuerkennen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu ziehen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem obersten Gericht, sondern das ist eines der grundlegenden Prinzipien für das Funktionieren eines Rechtsstaates und darüber hinaus auch für das demokratische Miteinander. Auf letzteren Aspekt komme ich später noch einmal zurück.
Zunächst möchte ich aber deutlich machen, dass die Umsetzung dieses Urteils für uns absolut selbstverständlich ist. Das steht für uns aus den genannten Gründen ohne jedes „Wenn und Aber“ vollkommen außer Frage. Und genau das hat die Finanzministerin gerade eben auch deutlich macht: Der für nichtig erklärte Notkredit des vergangenen Jahres in Höhe von 492 Millionen Euro wird schnellstmöglich und vollständig zurückgezahlt.
Deshalb braucht es auch keinen überarbeiteten Tilgungsplan, wie von der Opposition gefordert, denn ein Kredit der nichtig ist, der kann nicht über mehrere Jahre getilgt werden, sondern die vom Gericht beanstandete Kreditaufnahme muss sofort rückgängig gemacht werden. Und genau das werden wir tun!
Vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts - vor allen Dingen aber auch angesichts der zwischenzeitlichen Änderung des Grundgesetzes - werden wir zudem auch in diesem Haushaltsjahr keinen weiteren Notkredit in Anspruch nehmen. Finanzministerin Silke Schneider hat dazu alles Erforderliche gesagt, so dass sich weitere Ausführungen meinerseits an dieser Stelle erübrigen. Schwarz-Grün in Kiel ist sich in dem Umgang mit diesem Urteil und mit der Bewältigung der sich daraus ergebenen Folgen völlig einig und wird dieses in gewohnter Geschlossenheit, in aller Ruhe und im guten Miteinander tun.
Wogegen ich mich aber in aller Deutlichkeit verwehren möchte – und zwar nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber den klagenden Oppositionsfraktionen und dabei insbesondere der FDP – ist der Vorwurf eines Verfassungsbruchs mit Ansage, eines „vorsätzlichen Bruchs der Verfassung“, wie es die Kollegen Vogt und Buchholz in ihrer Pressemitteilung formuliert haben. Diese Unterstellung weise ich nicht nur für meine Fraktion, sondern mit Sicherheit genauso für die Fraktionen von Grünen und SSW entschieden zurück!
Meine Damen und Herren, wenn man die jetzt aufgestellte Maßstäbe des Landesverfassungsgerichts zugrunde legt, dann waren auch die gemeinsam beschlossenen Notkredite der Jahre 2020 bis 2022 verfassungswidrig – schon allein deshalb, weil es auch damals keinen Tilgungsplan gab, sondern dieser erst gesetzlich im Jahr 2023 beschlossen wurde.
Trotzdem käme aber niemand deshalb auf die Idee, die damaligen Beschlüsse als vorsätzlichen Verfassungsbruch zu bezeichnen. Wir alle gemeinsam haben damit erstmals von der Ausnahmeregel der Notkreditaufnahme in unserer Verfassung Gebrauch gemacht und haben dieses nach bestem Wissen und Gewissen natürlich im Einklang mit unserer Verfassung versucht zu tun.
Das Gleiche gilt genauso aber auch für die Entscheidungen zum Haushalt 2024!
Weiterlesen der kompletten Rede: https://www.cdu.ltsh.de/pressemitteilung/top-1-34-35.html
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