Jamaika sorgt für Planungssicherheit

13.02.2019

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

im vergangenen Jahr hat Jamaika für viele gute Nachrichten zugunsten unserer Kommunen gesorgt:

Angefangen von höheren Landeszuschüsse für Krippen und Kitas, über Schultoiletten, Schulbausanierung bis hin zur Sportstättensanierung und zusätzlichen Infrastrukturmitteln.

Heute kommt ein weiterer guter Tag für die Kreise, Städte und Gemeinden im Land hinzu:

Mit der Verabschiedung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG) Schleswig-Holstein erhalten die Kommunen die Gewissheit, dass sie auch nach dem Jahr 2019 eine Förderung für wichtige Verkehrsprojekte erhalten werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bundesmittel zum 31. Dezember diesen Jahres auslaufen, übernimmt das Land die Förderung in gleicher Höhe. Dazu stellen wir ab dem nächsten Jahr 43,3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit.

Meine Damen und Herren, wenn nach über 50 Jahren die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen nicht mehr vom Bund gefördert wird, dann lassen wir die Städte und Gemeinden damit nicht allein, sondern wir sorgen für eine Anschlussregelung auf Landesebene!

Das ist der Kern dieses Gesetzes, denn ohne finanzielle Zuschüsse sind die allermeisten größeren Verkehrsprojekte nicht zu realisieren.

Genau deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch weiterhin eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten vor, sofern es sich um Neubaumaßnahmen handelt. Aber auch die Erneuerung von Straßendecken bleibt mit bis zu 50 Prozent förderfähig, sofern es sich um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in kommunaler Baulast handelt.

Beides entspricht den bislang geltenden Bestimmungen, wir gehen aber sogar noch einen Schritt weiter:

Mit diesem Gesetz beschließen wir nämlich außerdem, dass diese Mittel zukünftig dynamisiert werden, also jährlich um 2 Prozent ansteigen.

Bis zum Jahr 2035 bedeutet dies einen Aufwuchs auf fast 60 Millionen Euro jährlich. Geld, das den Kommunen für wichtige Straßenbauprojekte ebenso wie für Verbesserungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung steht.

Jamaika sorgt damit nicht nur für die Finanzierung, sondern wir schaffen vor allem auch Planungssicherheit für die nächsten 15 Jahre!

Mit diesem Gesetzesbeschluss setzten wir eine weitere wichtige Vereinbarung des Jamaika-Koalitionsvertrages um, so wie wir diesen Vertrag insgesamt Punkt für Punkt erfüllen.

Dabei hatten wir auch vereinbart, dass die GVFG Mittel wieder zu zwei Dritteln für kommunale Straßenbauprojekte und zu einem Drittel für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radverkehrs eingesetzt werden.

Diese Aufteilung findet bereits seit 2018 wieder Anwendung. Ohne Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 wäre diese Regelung aber nur von kurzer Dauer gewesen, was umso mehr die Wichtigkeit des heutigen Gesetzesbeschlusses unterstreicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich der Vollständigkeit halber erwähnen, dass es sich bei der zukünftigen GVFG-Finanzierung aus Landesmitteln nicht um die einzige Unterstützung der Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen handelt:

Natürlich bleiben die 11,5 Mio. Euro in voller Höhe bestehen, die das Land jährlich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetztes für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stellt. Und selbstverständlich ändert sich mit dem heutigen Gesetzesbeschluss auch nichts an dem vereinbarten Kommunalpaket des vergangenen Jahres, wonach das Land die Kommunen von 2018 bis 2020 mit jährlich 15 Millionen Euro zusätzlich beim Ausbau der kommunalen Infrastruktur unterstützt.

Im nächsten Jahr stehen damit insgesamt rund 70 Millionen Euro für kommunale Infrastrukturmaßnahmen aus dem Landeshaushalt bereit! Das ist die frohe Botschaft des heutigen Tages.

Mein Dank dafür gilt Koalitionspartnern und Landesregierung gleichermaßen, aber auch der Opposition. Ich will hier ausdrücklich anerkennen, dass die SPD ihren Änderungsantrag im Finanzausschuss zurückgezogen hat und damit den Weg für eine einstimmige Ausschussempfehlung freigemacht hat.

Daran wird deutlich: Mit diesem Gesetz liegen wir goldrichtig. Dafür spricht auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände, deren Ausführungshinweise sicherlich in der laufenden Praxis Beachtung finden werden.

Insgesamt also eine rundum gelungene Entscheidung. Dafür herzlichen Dank!