Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan 2017

24.03.2017
Debattenbeitrag

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abends werden die Faulen fleißig, heißt ein bekanntes deutsches Sprichwort, das sehr gut zu dem vorliegenden Nachtragshaushalt passt.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch!)

Jetzt, wo die Wahlperiode unwiderruflich dem Ende entgegengeht, versucht die Landesregierung krampfhaft, das nachzuholen, was sie fünf Jahre lang versäumt hat, nämlich in die Infrastruktur unseres Landes zu investieren. Derartige Versäumnisse lassen sich aber nicht mal eben sechs Wochen vor der Landtagswahl mit einem Nachtragshaushalt korrigieren, erst recht nicht, wenn es sich dabei um mehr Schein als Sein handelt.
Schauen wir uns die Realität an! Von den 100 Millionen €, die aus dem Haushaltsüberschuss 2015 in IMPULS geflossen sind, wurden im letzten Jahr lediglich 40 Millionen € in den Nachtragshaushalt eingestellt, und davon wiederum nur 29 Millionen € tatsächlich verbaut. Das war weniger als ein Drittel der Gesamtsumme. Von den 180 Millionen € aus dem Haushaltsüberschuss 2016 sollen jetzt 75 Millionen € in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Auch das sind nur 40 % der Gesamtsumme, und auch hier ist noch längst nicht klar, wie viel davon in diesem Jahr überhaupt verbaut werden wird.
Selbst mit diesen zusätzlichen Investitionen aus IMPULS liegen die Investitionen insgesamt immer noch um rund 100 Millionen € niedriger als zu Zeiten der CDU-FDP-Vorgängerregierung. Von zusätzlichen Investitionen, Frau Ministerin - das habe ich Ihnen gerade vorgerechnet - kann somit überhaupt keine Rede sein.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, hätte denn die Landesregierung in den letzten vier Jahren wenigstens so viel investiert, wie sie es sich jetzt plötzlich für das Jahr 2017 vornimmt, dann wären das immerhin rund 650 Millionen € zusätzlich gewesen, die in den letzten Jahren in Instandsetzung und den Ausbau unserer Infrastruktur geflossen wären 650 Millionen €! Zufälligerweise deckt sich diese Zahl ziemlich genau mit den Verpflichtungsermächtigungen, die die Ministerin für die nächsten Jahre mit diesem Nachtragshaushalt ausbringen will.

(Martin Habersaat [SPD]: Die Quersumme ist 11! Haben Sie das schon einmal bedacht?)

- Brillant berechnet, Herr Kollege! - Die Versäumnisse der Vergangenheit lassen sich aber nicht durch Ankündigungen für die Zukunft wiedergutmachen, erst recht nicht, wenn diese zukünftigen Ankündigungen noch nicht einmal vollständig mit konkreten Projekten unterlegt sind.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das sind keine Ankündigungen! Sie müssen zuhören!)

Solange dies nicht geschehen ist, stehen die Zahlen nur auf dem Papier, besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit und lassen sich mit dem nächsten Haushalt nach der Wahl problemlos wieder herabsetzen. Deshalb sind diese Verpflichtungsermächtigungen nichts anderes als Augenwischerei, nur Schall und Rauch, die kurz vor der Wahl den Eindruck von Aktivität vermitteln sollen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Nicht anders verhält es sich auch mit dem plötzlich aufgetauchten Sanierungsprogramm für Schultoiletten. Glauben Sie allen Ernstes, dass dadurch auch nur eine einzige Schultoilette in diesem Jahr zusätzlich saniert wird, Frau Ministerin,

(Zurufe SPD)

wenn Sie jetzt, Ende März, ein solches Programm vorlegen?

(Beifall und Zurufe SPD)

Das glauben Sie doch selbst nicht.

(Unruhe - Glocke Präsident)

Die Haushalte der Gemeinden sind längst verabschiedet.

(Beate Raudies [SPD]: Na und?)

- Genau, Frau Raudies! Wenn in den beschlossenen Haushalten der Gemeinden ohnehin Mittel für Schultoilettensanierung vorgesehen sind, dann mag
es da den einen oder anderen Mitnahmeeffekt in diesem Jahr geben. Aber es wird keine einzige Toilette zusätzlich saniert. Dafür kommt Ihr Programm nämlich ein halbes Jahr zu spät. Sie hätten auch letztes Jahr schon auf diese Idee kommen können.

(Zurufe SPD)