Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007

28.09.2012

Rede in der Landtagssitzung am 28.September 2012

Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick könnte man meinen, der Gesetzentwurf der FDP diene vorrangig der eigenen Profilierung, um damit wieder einmal den Regierungsfraktionen zuvorzukommen oder um sich gegebenenfalls sogar vom ehemaligen Koalitionspartner abzusetzen. - Tatsächlich liegt der Sachverhalt hier ganz anders. Denn schon in der letzten Legislaturperiode waren sich in diesem Haus alle Fraktionen über den Inhalt des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs einig.
Wenn die Gemeinden im Hamburger Umland Schulkostenbeiträge für Schüler zahlen, die in Hamburg zur Schule gehen, dann ist es absolut plausibel, fair und gerecht, wenn die schleswig-holsteinischen Schulträger umgekehrt auch Schulkosten für Hamburger Schüler erhalten, die bei uns zur Schule gehen. Der umgekehrte Fall ist bei der Änderung des Schulgesetzes Ende 2010 unberücksichtigt geblieben. Das hat auch die damalige Opposition nicht beanstandet. Insofern ist das kein Anlass für gegenseitige Schuldzuweisungen.

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

Nachdem das Problem erkannt worden war, waren wir uns bei den Beratungen im Frühjahr dieses Jahres auch darin einig, dass die Fehlerbehebung erst zusammen mit dem Haushalt 2013 erfolgen kann. Den Anspruch der Schulträger auf Kostenerstattung ins Schulgesetz hineinzuschreiben, ist nämlich nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite sind dafür die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Mein Kollege Peter Sönnichsen hat deshalb schon in seiner Rede in der ersten Lesung des damaligen wortgleichen grünen Gesetzentwurfs ausgeführt:
CDU und FDP werden dies gern im kommenden Doppelhaushalt umsetzen.
Die Grünen hatten das Datum des Inkrafttretens ihres damaligen Gesetzentwurfs vor diesem Hintergrund auf den 1. Januar 2013 verschoben. Die Einführung einer Kostenerstattung für Hamburger Schüler an schleswig-holsteinischen Schulen ist damit unabhängig von der politischen Konstellation. Sie wäre so oder so im kommenden Jahr eingeführt worden.
Meine Damen und Herren, was allerdings die FDP Initiative positiv vom damaligen grünen Gesetzentwurf und auch von den jetzigen Regierungsplänen unterscheidet, ist die Gegenfinanzierung. Bei den Grünen hieß es damals Fehlanzeige, und auch bei den jetzigen Haushaltsplänen der Landesregierung sieht es nicht anders aus. Entgegen allen Beteuerungen soll auch diese Maßnahme nach dem Willen der Regierungsmehrheit auf Pump finanziert werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass trotz zusätzlicher Einnahmen und trotz sinkender Zinsausgaben die Neuverschuldung im kommenden Jahr gegenüber dem letzten Stand der Finanzplanung um 70 Millionen € erhöht werden soll. Eine solide Finanzierung für die zahlreichen Wahlversprechen der Regierungsfraktionen ist damit bis jetzt nicht vorhanden. So werden die heutigen Schülerinnen und Schüler für diese unsolide Politik mit Zins und Zinseszins die Zeche zahlen müssen.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Dass es auch anders geht, macht die FDP mit ihrem aufgezeigten Gegenfinanzierungsvorschlag in Form von ganz konkreten Kürzungsvorschlägen deutlich. Die erforderliche Einsparung von 360.000 € ist sogar noch einfacher darstellbar als vom Kollegen Dr. Garg gerade eben ausgeführt. Denn mittlerweile wissen wir, dass sich die Kosten des zusätzlichen SPD-Staatssekretärs nicht nur auf das Grundgehalt von 113.000 € belaufen, sondern zusammen mit Dienstwagen, Telefon und Vorzimmer auf 228.000 €. Der Familienzuschlag und die Altersversorgung kommen noch hinzu.

(Beifall Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP])

Mit anderen Worten: Allein mit der Streichung Ihres zusätzlichen überflüssigen SPD-Staatssekretärs könnten Sie diese Maßnahme komplett gegenfinanzieren.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, deshalb werden wir es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie allein dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen, den Entschließungsantrag zur Gegenfinanzierung aber ablehnen. Beides gehört zusammen. Entweder stimmen Sie der Änderung des Schulgesetzes und dem Entschließungsantrag zu, oder Sie legen endlich eigene Vorschläge zur Gegenfinanzierung auf den Tisch. Wie sagte der Kollege Andresen letzte Woche noch so schön: Jede Mehrausgabe wird seriös gegenfinanziert. - Machen Sie an dieser Stelle keinen schlanken Fuß! Gutes Regieren sieht anders aus. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)