Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes

20.11.2013

Debattenbeitrag in der Landtagssitzung am 20.11.2013

Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Anfang des Jahres den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion beraten haben, wussten wir noch nicht, wie hoch die Glücksspielabgabe in diesem Jahr sein wird. Wir haben über einen prozentualen Anteil gesprochen, über 5 %. 5 % von 1 Million € wären 50.000 € gewesen. 5 % von jetzt 6 Millionen € sind 300.000 €. Wenn es am Ende des Jahres 10 Millionen € sein sollten, wären 5 % 500.000 €.

(Beifall und Zurufe)

- Danke schön. So weit, so gut. Darin waren wir uns einig: Der Landesfeuerwehrverband bekommt 5 % von dem, was im Laufe des Jahres reinkommt.

(Thomas Rother [SPD]: Der Rechnungshof ist schon besetzt, Herr Koch! - Heiterkeit)

Jetzt stellen wir fest: Die langwierigen Gesetzesberatungen nach mehrfachem Vertagungswunsch der Regierungsfraktionen haben dazu geführt, dass das Gesetz erst im Juli in Kraft getreten ist und der Landesfeuerwehrverband von den bis dahin erzielten Einnahmen nicht seine 5 % bekommen würde, die wir ihm aber alle geben wollten. Jetzt kommt diese Koalition auf die tolle Idee, wir loben in der Rede noch einmal die Feuerwehr für ihren hervorragenden Einsatz beim Elbehochwasser, und gleichzeitig erklären wir: Sie kriegt aber nur die Hälfte dessen, was sie in diesem Jahr eigentlich bekommen sollte.

Herr Kollege Kubicki, obwohl auch Sie bedauern, dass Feuerwehrverband und Friesenstiftung anders als die Suchtberatung behandelt werden sollen, leisten Sie Schützenhilfe mit einem Formulierungsvorschlag, in dem genau das drinsteht, nämlich sechs Zwölftel für die einen und zwölf Zwölftel für die anderen.

Meine Damen und Herren, die Lösung ist doch ganz einfach. Um den damaligen Fehler zu heilen, lassen Sie uns reinschreiben: Im Jahr 2013 wird für die Abrechnung der Förderung das Gesamtjahresaufkommen zugrunde gelegt, die vollen 6 Millionen, die vollen 8 Millionen. Darauf werden die 5 % bezogen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir wollen Ihnen Gelegenheit geben, einen Änderungsantrag einzubringen! - Beifall FDP)

- Vielen Dank. Herr Kollege Kubicki, wir werden uns wohl über einen weiteren Änderungsantrag einig werden, dass wir nicht sechs Zwölftel, sondern zwölf Zwölftel zugrunde legen, das Gesamtjahresaufkommen. Da der Kollege Dr. Stegner das Geld eh nicht haben will, sollten wir es nicht in den Landeshaushalt stecken, sondern dem Landesfeuerwehrverband zukommen lassen, der es ja auch bekommen sollte.

(Beifall CDU und FDP)

Präsident Klaus Schlie:
Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Tobias Koch [CDU]:
Aber gern doch.

Wolfgang Kubicki [FDP]: Herr Koch, da ich Ihnen in der Konsequenz zustimme - können Sie mir folgen, dass es Sinn macht, wenn wir feststellen, dass wir keine Mehrheit kriegen, weil die regierungstragenden Fraktionen noch die Mehrheit haben, ihnen wenigstens zu helfen, ihre Zusagen einzuhalten, dass es tatsächlich 150.000 € beziehungsweise 300.000 € sind und nicht irgendein Betrag, der in einer Größenordnung von 10 % bei den Menschen ankommt?

- Herr Kollege Kubicki, wenn wir gemeinsam einen Formulierungsvorschlag liefern, der es uns allen ermöglicht, das einzuhalten, was wir anfangs angedacht hatten, nämlich 5 % des Gesamtaufkommens - das war damals die Intention Ihres Gesetzentwurfs, und das war die Intention des gemeinsamen Beschlusses -, dann werden wir auch die Regierungsfraktionen davon überzeugen können, dass ein solcher Änderungsantrag noch besser ist als der heute von ihnen eingereichte Gesetzentwurf und sie am Ende gemeinsam mit uns 300.000 € für den Landesfeuerwehrverband beschließen werden.

(Beifall CDU)