Aktuelle Stunde zu einem schuldenfinanzierten Sondervermögen Klimaschutz

22.03.2023

"Eine Änderung der Schuldenbremse wird es für die Dauer der Gültigkeit des Koalitionsvertrages zwischen CDU und Grünen nicht geben!"

So lautet der erste von drei Punkten meiner ablehnenden Anwort auf die Frage nach einem schuldenfinanzierten Sondervermögen Klimaschutz. Punkt 2: "Auf Basis der bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse sehen weder CDU noch Grüne die Möglichkeit zur Aufnahme von Notkrediten zugunsten des Klimaschutzes." Und Drittens: "Der Haushalt hält die Regeln der Schuldenbremse ein. Der Abstand zur Verfassungsgrenze beträgt mehr als 10 Millionen Euro. Eine Kreditaufnahme erfolgt nur im Rahmen der zulässigen Konjunkturkomponente, wie sie vom Bund vorgegeben ist."

"Zusätzliche Schulden für einen per Kredit finanzierten Transformationsprozess würde den Landeshaushalt deshalb sehr schnell an seine Belastungsgrenze bringen. Und damit wäre niemanden im Land gedient, weder den Menschen noch dem Klimaschutz."

Den kompletten Text meiner Rede zu TOP 1 der heutigen Plenardebatte ist nachzulesen unter:

https://www.cdu.ltsh.de/pressemitteilung/top-1-aktuelle-stunde-zu-einem-schuldenfinanzierten-sondervermoegen-klimaschutz.html