Tobias Koch: Basel III unterstreicht Weitsichtigkeit der Sparkassengesetzesnovelle

13.09.2010

Zur heute bekannt gewordenen Einigung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht auf schärfere Eigenkapitalregeln für Banken erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Tobias Koch MdL:
 

 

„ Mit strengeren Eigenkapitalanforderungen an die Banken wird die logische und richtige Konsequenz aus den Lehren der Finanzmarktkrise gezogen.“

Zugleich würde mit dieser Entscheidung die Notwendigkeit und Weitsichtigkeit der von den Regierungsfraktionen vorgenommenen Änderung des Sparkassengesetztes bestätigt.

„Dadurch, dass wir unseren öffentlich-rechtlichen Sparkassen die Möglichkeit eingeräumt haben, Stammkapital zu bilden und Teile davon zu übertragen, haben wir Ihnen den Schlüssel zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung selbst in die Hand gegeben“, so Koch. Den Sparkassen und ihren Trägern bliebe es nun überlassen, inwiefern sie von ihren neuen Möglichkeiten Gebrauch machen würden.

Mit Unverständnis reagierte Koch hingegen auf Äußerungen der Opposition während der letzten Landtagsdebatte und die damit bekundete Absicht, die Änderung des Sparkassengesetztes im Falle eines Regierungswechsels wieder rückgängig zu machen. Nachdem sich nunmehr die erhöhten Eigenkapitalanforderungen durch die Bankenaufseher bestätigt hätten, seien derartige Forderungen vollkommen realitätsfremd.

„Unsere schleswig-holsteinischen Sparkassen haben nicht die Möglichkeit sich mal eben wie die Deutsche Bank zusätzliches Kapital an der Börse zu beschaffen, deshalb sind die neuen Instrumente des Sparkassengesetztes, die Kapitalbeteiligungen innerhalb der Sparkassenfamilie ermöglichen, um so wichtiger“, so Koch abschließend.