Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetz

19.06.2008

Rede in der Landtagssitzung, Mittwoch 18. Juni 2008

Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 88. Sitzung - Mittwoch. 18. Juni 2008

Redeauszug: Tobias Koch [CDU]
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten neuen Schulgesetz hat der Schleswig-Holsteinische Landtag unser Schulsystem grundlegend reformiert. Wir haben uns dabei auf eine Struktur verständigt, die bildungspolitische Notwendigkeiten berücksichtigt, die den Elternwillen achtet und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung Rechnung trägt.

Die Schülerinnen und Schüler können Dank des neuen Schulgesetzes sicher sein, dass sie auch bei künftig rückläufigen Schülerzahlen weiterhin eine wohnortnahe Schulversorgung antreffen werden. Mit den neu geschaffenen Schulformen - und hierbei insbesondere der Regionalschule - sollte gerade in den Fällen, in denen die Schließung einer Hauptschule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen zu erwarten war, ein wohnortnaher Schulstandort auch für Schüler mit Hauptschulempfehlung gesichert werden.

Die Erwartung des Bildungsministeriums, dass es im Zuge der Einführung der neuen Schulformen zu einer Standortkonzentration kommen würde, mag insofern eine begründete Annahme gewesen sein. Vorrangige Zielsetzung des Schulgesetzes war jedoch nicht die Standortkonzentration, sondern im Gegenteil die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Schulversorgung.
Bei der praktischen Umsetzung des Schulgesetzes zeigt sich jetzt, dass in zahlreichen Fällen - und bei den Regionalschulen sind es 75% der Fälle - keine Zusammenlegung mehrerer bestehender Schulen, sondern ausschließlich eine Umwandlung der Schulart
stattfindet.

An dieser Stelle geht die Rechnung des Bildungsministeriums nicht mehr auf. Ohne Standortkonzentration und ohne die damit verbundenen Schulschließungen wird eben kein Personal frei, welches die an Regional- und Gemeinschaftsschulen vorgesehenen "Koordinatorenstellen für schulfachliche und pädagogische Aufgaben" kostenneutral besetzen könnte.

Die Besetzung dieser Koordinatorenstellen in den vorgesehenen Besoldungsgruppen würde deshalb kurzfristig im Laufe der nächsten zwei Jahre 215 Beförderungen erforderlich machen und bis zum Jahr 2013 würde ein Mehrbedarf von über 5 Millionen € anfallen.
Damit hier kein Missverständnis entsteht: Die Große Koalition und die von ihr getragene Landesregierung haben sich gerade mit den Haushaltseckwerten - wir haben es eben in der Aktuellen Stunde diskutiert - darauf verständigt, trotz der engespannten Haushaltslage zusätzliche Ausgaben im Bildungsbereich, im vorschulischen und schulischen Bereich sowie an den Hochschulen zu tätigen.
Diese Ausgaben leisten einen Beitrag zur Zukunftssicherung Schleswig-Holsteins. Im Wettbewerb mit anderen können wir nur dann bestehen, wenn die Menschen in unserem Land gut ausgebildet sind. Insofern bekenne ich mich - gerade auch als Finanzpolitiker - ausdrücklich zu diesen Ausgaben. Sie sichern langfristig die Tragfähigkeit unseres Haushaltes, denn nur Menschen mit einer guten Ausbildung können die Steuern zahlen, die wir als Einnahmen dringend benötigen.

(Beifall bei der CDU)

Es stellt sich aber schon die Frage, inwieweit die Koordinatorenstellen und die für ihre Besetzung erforderlichen Beförderungen diesem Anspruch gerecht werden. Wenn wir Mehrausgaben im Bildungsbereich deshalb leisten, weil möglicherweise im Übermaß neue Leitungsstellen im Schulbereich geschaffen werden - Stellen, die für die unmittelbare Unterrichtserteilung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen -, dann wäre das absolut kontraproduktiv. Die neue Schulstruktur darf nicht zu mehr Bürokratie, zu mehr Verwaltung, zu Entstehung eines Wasserkopfes an unseren Schulen führen, sondern sie muss dafür sorgen, dass mehr Unterricht und damit mehr Bildung bei unseren Kindern ankommt.

(Beifall bei der CDU)

Von diesem Leitgedanken ausgehend wird meine Fraktion, die CDU-Fraktion, in der Ausschussberatung den vorliegenden Gesetzentwurf eingehend erörtern. Dabei wird insbesondere die Frage zu klären sein, ob die Koordinatorenstellen tatsächlich in dem
vorgesehenen Umfang benötigt werden und ob diese Stellen dauerhaft oder vielleicht doch nur zeitlich befristet für die Anlaufphase der neuen Schulformen eingerichtet werden.

Ich beantrage deshalb Überweisung an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungssausschuss.

(Beifall bei der CDU)