Rede in der Landtagssitzung. Mittwoch. 16. Juli 2008
Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 90. Sitzung - Mittwoch. 16. Juli 2008
Redeauszug Tobias Koch [CDU]
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1936
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses- Drucksache 16/2156
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD
Tobias Koch [CDU]:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Thematik am heutigen Vormittag gibt es jetzt einen gewissen Bruch. Ich hoffe, es gelingt uns allen, uns jetzt gedanklich umzustellen. Wir beraten nun in zweiter Lesung den
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein.
Dieser Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Deren Übernahme in nationales Recht wurde in einer bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt. Das Ergebnis wird vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein als sachgerecht angesehen.
Diese Umstände erklären auch, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf nach den Ausschussberatungen im Innen- und Rechtsausschuss und begleitend im Finanzausschuss weitgehend unverändert gegenüber der ersten Lesung geblieben ist. Ich will deshalb auf die entsprechenden Bestandteile des Gesetzentwurfs auch nicht näher eingehen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus allerdings auch einige Punkte, die in keinem Zusammenhang mit der EU-Abschlussprüferrichtlinie stehen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Neuregelung des § 28 betreffend die Verwendung von Überschüssen. Zukünftig ist eine Albführung von bis zu 35 % des Jahresüberschusses an den Träger zulässig. Bisher war die Ausschüttung - in Abhängigkeit von der Höhe der vorhandenen Sicherheitsrücklage - dagegen auf maximal 25 % beschränkt.
Zum anderen wird in § 5 die Genehmigung von Baukosten für den Neubau des Sparkassengebäudes durch die Vertretung des Trägers gestrichen. In den §§ 5 und 10 wird hingegen neu die Anforderung aufgenommen, dass der Vertretung des Trägers die Gelegenheit gegeben werden muss, vor der Schließung von Zweigstellen eine Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens haben sowohl die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände und der Sparkassen- und Giroverband als auch der Landesrechnungshof zu diesen Änderungen Stellung genommen, allerdings mit sehr unterschiedlichen Beurteilungen- Während von kommunaler Seite sowohl die veränderten Ausschüttungsregeln als auch die
Stellungnahme zu Filialschließungen ausdrücklich begrüßt werden. sieht der Sparkassen- und Giroverband für diese Regelungen keinen Bedarf beziehungsweise lehnt sie ab. Vonseiten des Landesrechnungshofes werden hingegen keine Einwände erhoben.
In den Koalitionsberatungen, aber auch in den Ausschussberatungen - dort geschah dies mit den Stimmen von CDU. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - haben wir uns darauf verständigt, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen unverändert
beizubehalten.
Diese Tatsache lässt, wie ich finde. durchaus die Schlussfolgerung zu, dass wir heute eine kommunalfreundliche Änderung des Sparkassengesetzes beschließen. Für die CDU-Fraktion will ich jedoch ausdrücklich festhalten, dass die getroffenen Regelungen
unserer Auffassung nach auch den berechtigten Interessen des Sparkassensektors gerecht werden. Die erweiterte Ausschüttungsmöglichkeit von 35 % des Jahresüberschusses ist eben nur eine Möglichkeit. von der Gebrauch gemacht werden kann, die aber keine Anwendung finden muss. Wir sind sicher, dass die Verwaltungsräte der Sparkassen bei ihrer Entscheidung die ausreichende Eigenkapitalausstattung der Sparkassen angemessen berücksichtigen werden.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD) Stellungnahmen der Vertretung des Trägers zu Filialschließungen hat es im Grunde in der Praxis auch bislang schon gegeben, allerdings nur in der Form von Resolutionen. die nach Bekanntwerden entsprechender Schließungsabsichten verfasst wurden. Die jetzt in den Entscheidungsprozess eingebundene Gelegenheit zu einer Stellungsnahme erlaubt es somit, das
öffentliche Interesse besser als bisher in die Entscheidung über eine Filialschließung einzubeziehen. Im Hinblick auf die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen halten wir diese Vorgehensweise für angebracht und sachgerecht.
Die Befürchtung des Sparkassen- und Giroverbandes, dass im Rahmen eines Anhörungsverfahrens vertrauliche betriebswirtschaftliche Daten oder Betriebsgeheimnisse der Sparkasse in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben werden müssten, um eine sachgerechte Stellungnahme zu ermöglichen, teilen wir ausdrücklich nicht. Die Stellungnahme der Vertretung des Trägers ist in erster Linie dazu geeignet, losgelöst von betriebswirtschaftlichen Daten ein öffentliches Interesse zu formulieren. Sofern betriebswirtschaftliche Daten zugrunde gelegt werden sollen, kann dies in nicht öffentlicher und damit vertraulicher Sitzung erfolgen.
Zu Guter Letzt möchte ich Sie auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD hinweisen. mit dem das Inkrafttreten des Gesetzes auf den Tag nach seiner Verkündung festgesetzt wird. Der im Gesetzentwurf als Tag des Inkrafttretens genannte 28. Juni 2008 entspricht der EU-Abschlussprüferrichtlinie, die bis zu diesem Datum in nationales Recht umzusetzen war.
Gleichwohl erscheint es uns nicht erforderlich, eine rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes vorzunehmen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf mit der genannten Änderung.
(Beifall bei CDU und SPD)
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