Redeauszug aus der Landtagssitzung vom Mittwoch 6. Mai 2009...
Bericht der Landesregierung
Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Landesregie- rung beschreibt sehr zutreffend die Situation der Sparkassen. Sie sind ein Eckpfeiler der Versorgung von Bevölkerung und mittelständischer Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Mit einem Anteil von über 35 % sind sie Marktführer bei der Kreditfnanzierung von Unternehmen und Selbstständigen in Schleswig-Holstein. Gerade in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat sich das Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Banken bewährt.
Zutreffenderweise wird in dem Bericht aber auch darauf hingewiesen, dass die Sparkassen einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, dass das Zinsergebnis aller Sparkassen in Schleswig-Holstein zusammen rückläufig ist und dass Ausfallrisiken aufgrund der Wirtschaftskrise zunehmen. Deshalb ist mit steigenden Einzelwertberichtigungen zu rechnen.
Erschwerend kommt nun hinzu, dass durch Vermögensverluste im Beteiligungsportfolio - hierbei insbesondere an der HSH Nordbank - Vermögensverluste eingetreten sind, wodurch die Eigenkapitalbasis der Sparkassen reduziert und damit die Kreditvergabefähigkeit eingeschränkt wird.
Der Berichterstattung der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung am 25. April 2009 lässt sich auch entnehmen, dass die Vermögensverluste nicht nur auf die Anteile an der HSH Nordbank beschränkt sind, sondern sich weitere Vermögensverluste aus den im Jahr 2007 erworbenen Anteile an der Berliner Landesbank ergeben haben.
Im Extremfall führen all diese Faktoren dazu, dass Sparkassen ihre Existenz nicht mehr aus eigener Kraft aufrecht erhalten können, sondern zum Stützungsfall ihres Verbandes werden. Der Bericht der Landesregierung weist darauf hin, dass auch diese Extremsituation zwischenzeitlich bei einer Sparkasse im Land eingetreten ist. Im bereits erwähnten Artikel der Landeszeitung heißt es hierzu, dass die betreffende Sparkasse 130 Millionen € benötigen würde, um einer Schließung zu entgehen. Im Sicherungsfonds des Verbandes seien allerdings lediglich 80 Millionen EUR vorhanden, sodass zusätzlich auf die Hilfe des Bundesverbandes zurückgegriffen werden müsse.
Es liegt mir absolut fern, hier Schwarzmalerei zu betreiben. Die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit der Sparkassen wird durch die genannten Faktoren keineswegs infrage gestellt. Wenn man aber bei der Betrachtung der Situation zu dem Ergebnis kommt, dass die Sparkassen perspektivisch zusätzliches Eigenkapital benötigen, dann geht es doch allein um die Frage, wie dieses praktisch am besten organisiert werden kann. Die dafür zur Verfügung stehenden Alternativen sind allerdings nicht durchweg empfehlenswert: Angefangen bei einer Privatisierung ä la FDP über die Inanspruchnahme des Sparkassen- und Giroverbandes auf Bundesebene bei allen zukünftigen Notlagen bis hin zu einer Eigenkapitalzufuhr durch die Träger der Sparkassen, also durch die Städte und Kreise sind das zwar alles denkbare Alternativen, die aber zum Teil mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden sind.
Der Finanzausschuss des Landtags hat deshalb in seiner Sitzung Anfang April erneut über die Möglichkeit einer Änderung des Sparkassengesetzes diskutiert. Europaminister Döring wurde beauftragt, auf Arbeitsebene Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um die europarechtlichen Aspekte einer Änderung des Sparkassengesetzes unter Einbe- ziehung der Hamburger Sparkasse auszuloten.
Daneben ist in der Sitzung aber auch durch den Vortrag der Minister Döring und Hay deutlich geworden, dass eine Einführung von Beteiligungsmöglichkeiten der öffentlichen-rechtlichen Sparkassen untereinander europarechtlich unproblematisch wäre und der bereits praktizierten Regelung in Rheinland-Pfalz entsprechen würde. Vor diesem Hintergrund bedauert die CDU-Fraktion, dass es bislang nicht gelungen ist, eine politische Einigung über eine Änderung des Sparkassengesetztes herbeizuführen beziehungsweise der EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Notifizierung vorzulegen.
Ich will ganz deutlich sagen: Für mögliche künftige Kapitalprobleme der Sparkassen tragen deshalb diejenigen die Verantwortung, die nicht einmal den ernsthaften Versuch unternommen haben, hier eine europarechtlich saubere Lösung auf den Weg zu bringen, sondern immer nur europarechtliche Bedenken vorgetragen haben.
(Beifall bei der CDU)
Denn solche einseitigen politischen Vorfestlegungen und entsprechende Resolutionen sind kein geeignetes Mittel für eine pragmatische, vorausschauende und vertrauensvolle Politik, so wie wir sie als CDU-Fraktion betreiben. Sie können sich deshalb darauf verlassen, meine Damen und Herren: Wir werden die Frage nach der Verantwortung zu gegebener Zeit wieder stellen.
(Beifall bei der CDU)
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