Herausforderungen der Sparkassen

21.11.2013

Rede in der Landtagssitzung am 21.11.2013

Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichtsantrag zu den Herausforderungen der Sparkassen war mit der Fragestellung versehen - ich möchte das zitieren, was der Innenminister zu Beginn seiner Rede auch zitiert hat -, „… mit welchen konkreten Maßnahmen und in welcher jeweiligen Höhe die Landesregierung plant, die sich abzeichnende Eigenkapitallücke bei den schleswig-holsteinischen Sparkassen zu schließen …“
Die Antwort auf diese Frage findet sich in gewisser Weise auch im vorgelegten Bericht. Ich zitiere wiederum: „Die Landesregierung sieht es nicht als Aufgabe des Landes an, sich an Sparkassen zu beteiligen oder ihnen in anderer Form Kapital zuzuführen.“
Mit anderen Worten: Eine direkte Hilfe des Landes bei der Lösung von Eigenkapitalproblemen der schleswig-holsteinischen Sparkassen wird es nicht geben. Das Land beschränkt sich darauf, die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der Sparkassen zu setzen.
Im Folgenden erfahren wir eine ganze Menge darüber, worin die unter dem Stichwort Basel III bekannten erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Banken bestehen und zu welchen Zeitpunkten sie in Kraft treten.
Anschließend geht der Bericht darauf ein, welche Maßnahmen im Bereich der Sparkassen bisher selbst ergriffen worden sind. In diesem Kapitel erfahren wir immerhin, dass das einzige Kapital, das den schleswig-holsteinischen Sparkassen in jüngster Zeit neu zugeflossen ist, aus der Kapitalerhöhung der Sparkasse Mittelholstein resultiert. Die Nettokapitalerhöhung betrug 30 Millionen €, und der Hauptkapitalgeber war die Hamburger Sparkasse.

(Volker Dornquast [CDU]: Das ist ja pfui!)

- Also genau der Kapitalgeber, den die Landtagsmehrheit in ihrer Weisheit aus dem Sparkassengesetz herausgestrichen hat, hat für die einzige echte Kapitalzufuhr bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse in der letzten Zeit gesorgt. Hört, hört! Das sollte den Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW zu denken geben.

(Zurufe)

Im Weiteren verweist der Bericht auf den in Beratung befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes. Bekanntlich soll als Alibiersatz für die gestrichene Hamburger Sparkasse eine Beteiligungsmöglichkeit für alle schleswig-holsteinischen Kommunen eingeführt werden. Wie wir alle wissen, verfügen die schleswig-holsteinischen Kommunen über prall gefüllte Rücklagen und gewaltige Haushaltsüberschüsse und würden lieber heute als morgen dieses Kapital in eine Sparkassenbeteiligung investieren. Ich bin sicher, dass diese Zahlen auch dem Innenministerium bekannt sind.
Das Fazit des Berichts lautet: ,,Den wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Kapitalanforderungen liefert dabei im Ergebnis die Thesaurierung der Gewinne.“
Kollege Kubicki hat schon darauf hingewiesen. Meine Damen und Herren, nachdem wir - der Kollege Kubicki, der Herr Innenminister und ich - mit unseren Zitaten hier fast den gesamten Bericht vorgelesen haben, ist das die Quintessenz: aus den thesaurierten Gewinnen. Mit anderen Worten: Die Sparkassen müssen sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, indem sie einfach genügend Gewinne erwirtschaften, diese einbehalten und ihr Kapital in den nächsten Jahren entsprechend aufstocken.

(Heike Franzen [CDU]: Tolle Idee! - Unruhe)

Was bedeutet das nun für die Sparkassen? Auf die Auswirkungen auf die Gemeinwohlleistungen hat Kollege Kubicki bereits hingewiesen. Was bedeutet das für das eigentliche Geschäft der Sparkassen?

(Serpil Midyatli [SPD]: Alternativen? - Lachen CDU und FDP)

- Frau Kollegin, ich wünsche mir, dass Sie die Frage noch einmal am Mikrofon stellen, damit ich ausreichend Zeit habe, Ihnen die Alternativen zu erläutern, die Sie gestrichen haben.

(Beifall CDU und FDP)

Was bedeutet die Eigenkapitalaufstockung aus einbehaltenen Gewinnen für die Sparkassen? Das führt in der Tat zu einem Anstieg der Kernkapitalquoten, wenn man Gewinne einbehält und gleichzeitig das Geschäftsvolumen konstant hält. Das wäre die Voraussetzung. Denn die Risikoaktiva dürfen ja nicht steigen. Wenn die Gewinne einbehalten werden, erhöht sich das Eigenkapital, dann müssen die Risikoaktiva - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist zu schwer für die!)

- Ich versuche ja gerade, es zu erklären, Herr Kollege Kubicki. - Etwas einfacher formuliert: Die Sparkassen dürfen dann nur so viele neue Kredite vergeben, wie gleichzeitig zurückgezahlt werden. Eine Ausweitung des Kreditvolumens kann und darf es dann zukünftig nicht mehr geben. Während die einbehaltenen Gewinne bislang dazu gedient haben, genau für ein solches Wachstum das erforderliche Eigenkapital aufzubringen, werden die einbehaltenen Gewinne jetzt dafür benötigt, die vorhandene Eigenkapitallücke bei unverändertem Geschäftsumfang zu schließen.
Was diese fehlende Möglichkeit zur Ausweitung der Kreditvergabe für die Finanzierung von Handwerk und Mittelstand in Schleswig-Holstein bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus für die Stellung unserer Sparkassen im Wettbewerb mit anderen Banken ergeben, das kann sich jeder selbst ausmalen. Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch eine Zahl: Der letzten Seite des Berichts ist zu entnehmen, dass das Eigenkapital der Sparkasse Südholstein
unter anderem auf einer stillen Einlage in Höhe von 60 Millionen € basiert. Jetzt lassen Sie uns noch einmal gemeinsam nachdenken: Von wem wurde diese stille Einlage geleistet? Richtig: von der Hamburger Sparkasse. Wenn also die Haspa, nachdem die Regierungsfraktionen sie schon aus dem Sparkassengesetz gestrichen haben, jetzt konsequenterweise dieses Kapital bei Fälligkeit zurückfordert, dann können sich die übrigen schleswig-holsteinischen Sparkassen schon einmal auf die nächste Nachstützung bei der Sparkasse Südholstein freuen, um auch diese fehlenden 60 Millionen € auszugleichen.
Ich danke der Landesregierung dafür, dass sie uns mit dem vorgelegten Bericht die Konsequenzen der rot-grün-blauen Regierungspolitik deutlich vor Augen geführt hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)