Auf Initiative des Stormarn CDU-Landtagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprechers seiner Fraktion, Tobias Koch, hat die CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag verstärkte Anstrengungen zur Sanierung der Krankenhäuser im Land gefordert und dazueinen entsprechenden Antrag mit konkreten Vorschlägen für die Februarsitzung des Landtages eingebracht (Drucksache 18/3808).
"Der Sanierungsstau bei den Krankenhäusern im Land Schleswig-Holstein beläuft sich nach Angaben der Landesregierung auf 554 Millionen Euro. Davon entfallen allein 324 Millionen Euro auf bereits im Sozialministerium vorliegende Anträge, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht genehmigt werden können. Hier muss zügig mit zusätzlichen Investitionen für Abhilfe gesorgt werden, damit die Krankenversorgung in Schleswig-Holstein nicht in Gefahr gerät", so Koch.
Mit dem von der Landesregierung für das Frühjahr angekündigten Nachtragshaushalt müsse deshalb nach den Vorstellungen der CDU einen nennenswerter Teil der zusätzlichenInvestitionsmittel im Bereich der Krankenhäuser landen.
Damit die Baumaßnahmen noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden können, bedürfe es zudem veränderter Regelungen für die Mitfinanzierung der Investitionsmaßnahmen durch die Kommunen. Nach geltender Rechtslage müssten die Investitionen zu 50 Prozent von den Kommunen getragen werden und zwar im selben Jahr, in dem das Geld vom Land bereitgestellt wird (§ 21 Ausführungsgesetz zur Krankenhausfinanzierung).
"Mit unserem Antrag schlagen wir vor, die gesetzlichen Regelungen derart zu ändern, dass das Land mit zusätzlichen Investitionen zunächst in Vorleistungen gehen kann und die Kofinanzierung durch die Kommunen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss" so Koch.
Andernfalls müssten nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes auf Landesebene erst noch Nachtragshaushalte auf Ebene der Kreistage verabschiedet werden, um dort die Mittel für die kommunale Kofinanzierung bereitzustellen. Dadurch würde nicht nur Zeit verloren gehen, sondern es sei auch fraglich, ob die erforderliche Kofinanzierung von allen Kommunen noch in diesem Jahr aufgebracht werden könne.
Damit auch finanzschwache Kommunen von den zusätzlichen Investitionsmitteln des Landes profitieren, schlägt die CDU-Fraktion zudem vor, die Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds auch für Krankenhausinvestitionen zugänglich zu machen.
"Die Landesregierung hat die vom Bund für finanzschwache Kommunen bereitgestellten Mittel von 100 Millionen in den Jahren 2015 - 2018 ausschließlich auf die Sanierung von Schulen und KiTas begrenzt. Angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei den Krankenhäusern ist diese Einschränkung der Bundesvorgaben ein Fehler. Die Landesregierung muss die von ihr erlassene Richtlinie dahingehend ändern, dass die Bundesmittel auch für Bauvorhaben an Krankenhäusern eingesetzt werden können", so Koch abschließend.
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