Ausschüsse

Ausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein (Art. 17 der Landesverfassung). Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich (Ausnahme: Beteiligungsauschuss, Haushaltsprüfung und Petitionen). In der laufenden Wahlperiode hat jeder Ausschuss 11 Mitglieder, davon stellt die CDU 4, die SPD 3, B90/Die Grünen, FDP, AfD und SSW jeweils 1.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat acht reguläre Ausschüsse: Innen- und Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Bildungsausschuss, Umwelt- und Agrarausschuss, Wirtschaftsausschuss, Sozialausschuss, Petitionsausschuss und Europaausschuss. Die CDU stellt den Ausschussvorsitz im Innen- und Rechtsausschuss, im Bildungsausschuss sowie im Sozialausschuss.
Die CDU Fraktion vertrete ich als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein. Außerdem gehöre ich dem Unterausschuss für Beteiligungen an.