Wir brauchen Prüfungen durch Landesrechnungshof und Koordinierungsstelle

10.06.2016
Pressemitteilung

Fast auf den Tag genau ist es heute drei Jahre her, dass der Landesrechnungshof seine Bemerkungen des Jahres 2013 veröffentlichte.

In den vorangegangen zwei Jahrzehnten hatte sich der Landtag vergeblich um ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bemüht.
 
Mit den Bemerkungen 2013 präsentierte der LRH nun einen völlig neuen Lösungsansatz, nämlich die bestehenden Prüfungsrechte der Kreise und kreisfreien Städte aus dem SGB XII zu nutzen und diese per Gesetz auch dem LRH zu ermöglichen. Aber nicht nur das, sondern der Landesrechnungshof legte im Jahr 2013 auch einen exakten Formulierungsvorschlag für eine solche Gesetzesänderung vor.
 
Dieser Formulierungsvorschlag findet sich heute wortgetreu im Gesetzentwurf der FDP wieder, genau so wie dies auch schon bei dem Gesetzentwurf des Jahres 2014 und auch bei mehreren Haushaltsanträgen in den letzten drei Jahren der Fall war. Immer wieder scheiterte eine solche Gesetzesänderung an der Blockade der SPD, während alle anderen Landtagsfraktion zugestimmt haben wie FDP, CDU und Piraten bzw. gerne.