Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

18.11.2009

Redeauszug aus der Landtagssitzung vom Mittwoch 18. November 2009

 Tobias Koch [CDU]:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema HSH Nordbank hat uns in diesem Jahr bislang in jeder Plenartagung beschäftigt. Viele Fragen waren dabei offen und sind es zum Teil auch heute noch. Neue Fragen kommen hinzu. Das ist aber auch ganz selbstverständlich, weil wir uns hier in einem Bereich bewegen, der von Unsicherheit und ständiger Veränderung geprägt ist. Gleichzeitig gilt es an dieser Stelle aber auch zu würdigen, welche Fortschritte bislang erreicht wurden. Nur wenige Wochen nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers hat der Aufsichtsrat Ende 2008 die KPMG als bestellten Abschlussprüfer mit besonderen Prüfungsschwerpunkten beauftragt, unter anderem im Hinblick auf das Credit Investment Portfolio. Der umfassende Prüfbericht wurde im April 2009 fertiggestellt und ist auch dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugänglich gemacht worden.

Unmittelbar anschließend beauftragte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Peiner die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer damit, die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder auf Pflichtverletzungen hin zu überprüfen. Im Juli dieses Jahres wurde ein neuer Aufsichtsrat der HSH Nordbank gewählt. Unter der Leitung von Hilmar Kopper konnte dafür ein anerkanntes Expertengremium gewonnen werden.

Der im August vorgestellte Halbjahresbericht zeigt, dass sich die Bank bei ihrer Restrukturierung im Plan befindet und sogar geringfügig besser abgeschlossen hat als erwartet. Ob das für das ganze Jahr durchgehalten wird, wird sich noch zeigen müssen. Mit Spannung sehen wir deshalb den Zahlen für das dritte und vierte Quartal entgegen. Im Oktober gelang es dem Aufsichtsrat, zwei bis dahin vakante Vorstandsposten neu zu besetzten. Dieser Neubesetzung kommt im Hinblick auf die entsprechenden Forderungen der Bankenaufsicht besondere Bedeutung zu.

Im November wurde schließlich das Rechtsgutachten zur Frage möglicher Pflichtverletzungen fertiggestellt. Auch dieses liegt dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mittlerweile vor. Aufgrund der darin enthaltenen Aussagen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. November die Bestellung von zwei Vorständen widerrufen. Bei diesen und zwei ehemaligen Vorständen wird geprüft, ob Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Die dargestellten Vorgänge umfassen gerade einmal einen Zeitraum von zwölf Monaten, also einem Jahr. Unter Berücksichtigung der Komplexität und der gebotenen Sorgfalt wird insofern deutlich, dass von der Bank, vom Aufsichtsrat und von der Landesregierung als Gesellschafter zielstrebig und konsequent eine Aufarbeitung der Vorkommnisse betrieben wird und die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Allen, die an der Bewältigung dieser wahrlich nicht leichten Aufgabe mitwirken, gilt deshalb an dieser Stelle mein besonderer Dank.

Ohne das vom Aufsichtsratsvorsitzenden entwickelte Vergütungsmodell wäre es vermutlich nicht gelungen, für einen der beiden neu besetzten Vorstandspositionen einen externen Fachmann zu gewinnen. Ohne Klarheit über das Vergütungsmodell dürfte auch die Wiederbesetzung der durch die Abberufung frei gewordenen Vorstandsposition kaum gelingen. In diesem Fall würde die HSH Nordbank in der Tat einer höchst ungewissen Zukunft entgegengehen.

Der Landtag hatte in seiner Resolution im Februar beschlossen, dass für die Vorstandsgehälter die restriktiven Regelungen des SoFFin Anwendung finden müssten. Demnach darf keine unangemessene Gesamtvergütung gewährt werden. Dabei umfasst die Gesamtvergütung drei Bestandteile: die monetäre Vergütung, Versorgungszusagen und sonstige Leistungen. Versorgungszusagen sind eben keine monetären Vergütungen, Herr Kollege Harms. Der Bestandteil der monetären Vergütung darf nach den Regelungen des SoFFin 500.000 € pro Jahr nicht übersteigen. Das ist in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes nachzulesen. In Umsetzung des Landtagsbeschlusses hat die Landesregierung im Rahmen des ausgehandelten Garantievertrages die monetäre Vergütung deshalb auf ein Festgehalt von 500.000 € pro Jahr begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig ist.

Die Einbeziehung von geldwerten Vorteilen, Versorgungsleistungen und sonstigen Zahlungen in den Betrag von 500.000 € ist nicht Gegenstand der SoFFin-Regelung und war damit zu keinem Zeitpunkt politische oder rechtliche Vorgabe.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Ralf Steguer [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Kollegin Heinold, zu Ihrem Antrag komme ich jetzt. Auch der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September auf Ihren Antrag, Frau Kollegin Heinold, lediglich beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung den Betrag von 500.000 € nicht übersteigen darf.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ich habe Ihnen die Rechtslage vorgetragen. Die monetäre Vergütung ist auf 500.000 € begrenzt. Deshalb wäre eine Beschlussfassung, wie jetzt vom SSW beantragt, eine nachträgliche Veränderung der Spielregeln.

Herr Kollege Hamns, diese Auffassung teile ich nicht. Ich habe auf die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen, wo explizit zwischen monetärer Vergütung und Versorgungszusagen entschieden wird. Eine Versorgungszusage ist keine monetäre Vergütung. Es kommt zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Auszahlung. Bei dem, was jetzt gewährt wird, handelt es sich um eine Vorsorge für das Alter und nicht um eine monetäre Vergütung. Da wir gerade bei diesem Punkt sind, möchte ich mich hier auch noch an die Adresse des Kollegen Fürter wenden. Auch die Bonuszahlungen waren nicht Bestandteil des Beschlusses des Finanzausschusses. Auch die Bonuszahlungen sind in den 500.000 € nicht enthalten.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Der kriegt den Hals nicht voll! Das ist das Problem!)

Der Passus aus dem Antrag der Grünen lautete: einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank. Damit sollte - so die Kollegin Heinold damals - sichergestellt werden, dass die Grenze von 500.000 € nicht dadurch umgangen wird, dass von verschiedenen Tochtergesellschaften etwas gezahlt wird. Damit waren nicht die Bonuszahlungen gemeint, Herr Kollege Fürter.

Gerade in diesen turbulenten Zeiten - wir merken das auch jetzt wieder - muss die Politik für Klarheit und Verlässlichkeit sorgen.

(Beifall bei SSW und der LINKEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Genau das. Herr Kollege Stegner, es mag ja sein, dass Sie das alles selber für sich hineininterpretiert haben. Fakt ist: Es ist nicht Beschlusslage. Es war so nicht gemeint. Sie können sich hier auf keine Quelle berufen, um Ihre Position, die Sie jetzt gerade vertreten, zu rechtfertigen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Aber Sie!)

Ich habe Ihnen das genau vorgetragen. Ich stelle auch gern jederzeit alle Unterlagen zur Verfiigung, alle Rechtsverordnungen, alle Beschlüsse inklusive der Resolutionen, die wir damals gemeinsam getroffen haben.

Kommen wir zu den Bonifikationen. Ich gehe darauf etwas näher ein. Im Garantievertrag wurden die Bonifikationen an die Bedingung geknüpft, dass sie an den langfristigen Erfolg der Bank gekoppelt sind. An den langfristigen Erfolg der Bank!

Der Finanzausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 29. Mai einstimmig festgestellt, dass dieser Garantievertrag mit den darin enthaltenen Vorgaben die Resolution des Landtags erfüllt.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Warum entschuldigen Sie das jetzt alles?)

- Frau Kollegin Spoorendonk, ich trage hier vor, was wir alle gemeinsam beschlossen haben.

(Zurufe von der SPD)

Auch bei der HSH Nordbank geht es um nichts anderes, als die richtigen Anreize für ein nachhaltiges oder am langfristigen Erfolg orientiertes Handeln zu setzen. Mit der dafür vorgesehenen Kopplung der variablen Vergütung an die Dividendefähigkeit, der gestaffelten Auszahlung über mehrere Jahre und dem Vorbehalt von Rückgriffsmögliclilceit stellt sich dieser Vergütungsplan genauso restriktiv dar, wie der SoFFin das vorsieht und wie das Beispiel Conunerzbank zeigt.

Hinzu kommt, meine Damen Lind Herren, wenn Ihre Prophezeiungen, die Prophezeiungen der Opposition, zuträfen, dass die HSH Nordbank bereits in diesem Jahr auf weiteres Kapital angewiesen ist

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann gibt es keine Bonifikationen!)

- genau -, dann stünde jede variable Vergütung nur auf dem Papier. Sie würde angesichts derartig schlechter Zahlen überhaupt nicht zum Tragen kommen. Wenn es aber den neu berufenen Vorständen gelingt, dafür zu sorgen, dass die Planzahlen eingehalten werden, die Garantie des Landes nicht in Anspruch genommen wird und die Bank 2012 wieder dividendenfähig ist, dann, muss ich sagen, bin ich gern bereit, für diese Leistung auch einen Bonus zu zahlen.

(Zurufe)

Noch einmal: Es geht nicht darum, den Managern

(Lars Hanns [SSW]: Ich bin es leid, dass wir alle für diesen Unsinn bezahlen müssen!)

- Herr Kollege Hanns, wenn es uns allen erspart bleibt, dass die Garantie des Landes in Höhe von 10 Milliarden € in Anspruch genoimnen wird, wenn die Manager das hinbekommen, dann ist das, glaube ich, auch eine variable Vergütung wert.

Noch einmal: Es geht nicht darum, den Managern, die die HSH Nordbank in die Krise geführt haben, einen Bonus zu zahlen, sondem ausschließlich denjenigen, die jetzt neu in die Bank eintreten, die sich dieser Herausforderung stellen, und nur dann, wenn sie dabei erfolgreich sind.

Lassen Sie uns daher an dieser Stelle bitte keine billigen Neiddebatten führen!

(Lachen bei SPD und der LINKEN)

- Ich versuche gerade, es Ihnen zu erklären. Das ist schon schwer genug, Herr Kollege Stegner. Es geht nicht um Neid auf hohe Einkommen, sondern um die Interessen des Landes und seiner Steuerzahler. Es geht darum, unser Landesvennögen zu sichern und Schaden vom Land abzuwenden.

Auf dem Höhepunkt der Krise stand das Menetekel von 65 Milliarden € Gewährträgerhaftung an der Wand.

(Zuruf von Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen)

Liebes Präsidium, vielen Dank für die Unterstützung. Das hätte ich mir früher auch schon gewünscht.

(Beifall bei der CDU)

Noch einmal: Auf dem Höhepunkt der Krise stand das Menetekel von 65 Milliarden € Gewährträgerhaftung an der Wand, wenn wir die Bank in die Insolvenz hätten gehen lassen. Noch immer liegen unsere Haftungsrisiken im zweistelligen Milliardenbereich. Daran, bitte schön, sollten wir unsere Debatte ausrichten und nicht an plakativen Diskussionen über Managervergütung.

(Beifall bei CDU und FDP)