Redeauszug aus der Landtagssitzung vom Freitag, 09. Juli 2010
Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Geschätzte 37-mal hat die Opposition seit Bekanntwerden der Krise bei der HSH Nordbank den Rücktritt des Finanzministers gefordert.
Kaum eine Pressemitteilung zu diesem Thema, die nicht mit der Aufforderung endete, der Finanzminister müsse umgehend zu den erhobenen Vorwürfen
Stellung nehmen.
(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Rücktritt!)
Vor drei Wochen dann der große Tag der Opposition, die Vernehmung des Finanzministers als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss. Alle Fra-
gen wurden detailliert beantwortet, an keiner einzigen Stelle geriet der Minister in Bedrängnis, und folgerichtig war selbst in den Pressemitteilungen
der Opposition anschließend von einem Rücktritt keine Rede mehr.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorher auch nicht! - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das haben Sie schon gefordert, bevor die Aussage überhaupt kam!)
Stattdessen verlangte der Obmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nunmehr eine Entschuldigung für die angebliche Täuschung des Landtages bei der
Kapitalerhöhung 2008. Allerdings haben sämtliche hierzu befragte Zeugen dieser Sichtweise des Kollegen Fürter klar widersprochen. Auch die vorliegenden Unterlagen belegen eindeutig das Gegenteil. Eine Täuschung des Parlaments kann es logischerweise nicht gegeben haben, wenn dem Parlament vor der abschließenden Gremienbefassung sämtliche relevante Tatsachen bekannt waren.
Dennoch verfährt der Kollege Fürter unverdrossen nach dem Motto: Eine starke Behauptung ist besser als ein schwaches Argument. Mit Ihrem früheren Job als Richter hat das - glaube ich - nicht mehr so richtig viel zu tun, Herr Kollege Fürter.
(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen nicht persönlich werden
und zur Sache sprechen!)
- Das hat alles einen Zusammenhang, den Sie dann jetzt gleich erkennen werden. Denn nachdem es der Opposition bislang nicht gelungen ist, einen Nach-
weis für ein Fehlverhalten der Landesregierung zu erbringen, wird nunmehr offenbar an einem weiteren Vorwurf gestrickt. Es wird versucht, den Untersuchungsausschuss in das schlechte Licht eines Geheimausschusses zu rücken. Auch mit dem heutigen Antrag wird unterschwellig der Vorwurf des
Veriuschens und Täuschens erhoben. Angeblich könne nur mit der Veröffentlichung bestimmter Unterlagen eine transparente Aufarbeitung vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses waren sich alle Fraktionen darin einig, dass wir den Anforderungen der Bank hinsichtlich der Vertraulichkeit der überlassenen Unterlagen entsprechen. Im Interesse einer sachgerechten und umfassenden Aufklärung
haben alle Fraktionen einer diesbezüglichen Einstufung zugestimmt. Nur auf diesem Weg war sicherzustellen, dass sämtliche benötigten Dokumente
dem Parlament zeitnah und vollständig zur Verfügung stehen. In § 4 der Geheimschutzordnung heißt es hierzu:
„Den Geheimhaltungsgrad der VS bestimmt die herausgebende Stelle."
Das ist also die HSH Nordbank. § 7 der Geheimschutzordnung regelt weiterhin, dass Sitzungen, in denen Verschlusssachen behandelt werden, nicht öffentlich stattfinden.
Wer dennoch wie der Kollege Fürter seine Hand dafür hebt, vertrauliche Unterlagen in öffentlicher Sitzung zu behandeln, der verstößt damit ganz klar
gegen Recht und Gesetz.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU)
Das geschah im Übrigen wider besseres Wissen, denn im Ausschuss war zuvor die Rechtslage durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages noch
einmal ausdrücklich bestätigt worden. Bei allem Interesse der Opposition daran, aus der Krise der HSH Nordbank politisches Kapital zu schlagen, darf dieses jedoch nicht zur Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien führen, Herr Kollege
Schippels.
Tobias Koch [CDU]:
Ja, das tue ich.
Ulrich Schippels [DIE LINKE]: Herr Koch, kann es sein, dass Sie eben etwas aus einer nicht öffentlichen Sitzung preisgegeben haben- Nein.
(Beifall und Heiterkeit)
Das kann nicht sein, Herr Kollege Schippels, höchstens das Abstimmungsergebnis. Das haben wir mittlerweile durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages klären lassen, wie Sie wissen.
Ich will darauf hinweisen, dass im schlimmsten Fall die Veröffentlichung der angeführten Unterlagen sogar die Schadenersatzansprüche gegenüber den
ehemaligen Vorständen gefährden würden. Ich weiß nicht, ob Sie sich dieses Risikos bewusst sind. Es ist doch sicherlich keine gute Prozesstaktik, den
Betroffenen, den Beschuldigten, die in den Unterlagen enthaltenen Vorwürfe und Argumente jetzt öffentlich zugänglich zu machen.
Insgesamt überwiegt somit der Eindruck, dass der Antrag der beiden Oppositionsfraktionen nicht dem Interesse einer ernsthaften Untersuchung dient, sondem dass allein die politische Auseinandersetzung im Vordergrund steht. Wie schön wäre es doch für die Opposition, anschließend den Rücktritt des
Wirtschaftsministers fordern zu können, wenn dieser bei der Umsetzung des gestellten Antrages nicht erfolgreich wäre.
Dieses Spiel machen wir als CDU-Fraktion nicht mit. Gerade den Grünen würden wir empfehlen, mit ihrem Anliegen doch zunächst auf ihre eigenen Regierungsvertreterin Hamburg zuzugehen.
(Beifall der Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt [FDP] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)
Sie werden dann feststellen, dass nicht einmal die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in Hamburg Kopien der vertraulichen Unterlagen erhalten haben, sondern dass sie diese lediglich in der Geschäftsstelle des Ausschusses einsehen dürfen.
Versuchen Sie also bitte, weder uns als Fraktion noch die Landesregierung hier in irgendeine Ecke zu stellen, wenn wir Ihren Antrag heute ablehnen.
(Beifall bei CDU und FDP)
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