
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag und finanzpolitische Sprecher, Tobias Koch, sieht in der Stellungnahme des Stabilitätsrats zum Haushaltssanierungsprogramm des Landes Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2016 eine weitere Bestätigung der Haushaltspolitik der CDU-geführten Landesregierung:
,,Der Beschluss des Stabilitätsrats ist nicht nur die zweite Bestätigung des Konsolidierungskurses unserer Landesregierung innerhalb von zwei Tagen. Die Begründung des Beschlusses widerlegt auch eindrucksvoll die gestrige Kritik der Opposition, CDU und FDP blieben über den geltenden Doppelhaushalt hinaus im Ungefähren."
Anders als bei der Opposition sei davon beim Stabilitätsrat keine Rede. Vielmehr lobe dieser ausdrücklich, dass das vorgelegte Sanierungsprogramm mit der darin enthaltenen Maßnahmenliste die Anforderungen bis zum Jahr 2016 erfülle und darüber hinaus die Voraussetzungen für das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 schaffe.
,,Die Oppositionsfraktionen sind jetzt aufgefordert, ihre Haushaltsanträge an diesem Maßstab zu messen. Von den Wahlprogrammen ihrer Parteien will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen", so der Finanzexperte.
Die CDU werde dagegen auch in den kommenden Jahren den Landeshaushaltdurch den Dreiklang von Ausgabenkürzungen, Einnahmeverbesserungen undFörderung von mehr Wirtschaftswachstum wieder in Ordnung bringen.Bei den Ausgabenkürzungen sei die Koalition mit den bereits beschlossenenMaßnahmen bereits deutlich in Vorleistungen gegangen. Hinzu kämen jetztEinsparungen bei den Zinsausgaben aufgrund der deutlich geringerenKreditaufnahme im Jahr 2011 sowie der niedrigen Kapitalmarktzinsen. Klar seidabei, dass diese Zinsersparnisse nicht gleichzeitig für zusätzlicheMehrausgaben verwendet werden könnten, wenn das mit dem Stabilitätsratvereinbarte Sanierungsprogramm eingehalten werden solle.Auf der Einnahmenseite sorge das Wirtschaftswachstum mit den zusätzlichenArbeitsplätzen für erhöhte Steuereinnahmen.
Darüber hinaus würden nebender bereits beschlossene Grunderwerbsteuererhöhung vor allem diezusätzlichen Erträge auf Basis des Glücksspielgesetzes zu Buche schlagen.Ohne die einkalkulierten Mehreinnahmen von 35 Mio. Euro aus derNeuordnung des Glücksspiels hätten die Ausgaben entsprechend stärkergekürzt werden müssen."Das alles zeigt: Wir haben ein klares und nachweislich erfolgreiches Konzeptfür Schleswig-Holstein. Wenn der Finanzminister dafür den zweiten Tag inFolge von einer Institution, die ihm kritisch auf die Finger schaut, einenRitterschlag erhält, dann kann das aus Sicht der Unionsfraktion gerne zurGewohnheit werden.", erklärte Koch abschließend.
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