Tobias Koch zum Sparkassengesetz: Dialog und Transparenz enden für die Stegner-Gefolgschaft dort, wo jemand anderer Meinung ist!

24.01.2013

CDU-Haushaltsexperte Tobias Koch hat die heutige (24. Januar 2013) Anhörung zur Änderung des Sparkassengesetzes als die „leider erwartbare Farce“ bezeichnet:
„SPD, Grüne und SSW haben heute ihr Pseudogesetzgebungsverfahren fortgesetzt. Sowohl die übliche schriftliche Anhörung, als auch die mündliche Anhörung der Vertreter anwesender Betroffener  wurde abgelehnt. Die laut Geschäftsordnung zwingend anzuhörenden Kommunalvertreter sagten aus, dass sie aus Zeitgründen nicht in der Lage waren, ein aktuelles Meinungsbild einzuholen. All das hindert die versammelte Stegner-Gefolgschaft aus SPD, Grünen und SSW nicht daran, wie befohlen die Hand zu heben“, erklärte Koch in Kiel.
Er wies darauf hin, dass sich die Situation der Sparkassen im Land seit 2010 massiv verändert habe. Als Beispiele nannte er Belastungen, die sich für das Eigenkapital der Sparkassen aufgrund der Landesbank Berlin und der HSH Nordbank sowie weiterer Stützungsfälle unter den schleswig-holsteinischen Sparkassen selbst ergeben. Hinzu kämen die verschärften Basel-III Regelungen.
Die Anzuhörenden der Kommunalen Spitzenverbände hätten sich angesichts der kurzen Ladungsfrist lediglich auf Beschlüsse ihrer Gremien aus dem Jahr 2010 berufen können.
Den Antrag der CDU-Fraktion, die Sitzung zu schließen, um den Anzuhörenden Zeit für die Einholung eines, die veränderte Situation berücksichtigenden, Meinungsbildes zu geben, lehnten die Koalitionsfraktionen ab.
Auch den Antrag der CDU-Fraktion, zumindest die anwesenden Vertreter von Verbänden und Sparkassen heute zur mündlichen Anhörung im Ausschuss zuzulassen, lehnten die Vertreter der Regierungsfraktionen ab.
Koch dazu: „Die Koalition bleibt bei ihrem Kurs: Dialog und Transparenz enden dort, wo jemand anderer Meinung ist!“