Tobias Koch zum Sparkassengesetz: Der blinde Aktionismus der SPD-geführten Landesregierung wird uns noch auf die Füße fallen

11.09.2013

Der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat den am gestrigen Dienstag im Kabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes heute (11. September 2013) als unzureichend bezeichnet:
„Dieser Entwurf hilft unseren Sparkassen nicht dabei, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Er ist ein spätes Eingeständnis der neuen Regierungskoalition. Sie haben das Gesetz von CDU und FDP im Eilverfahren aufgehoben, ohne eine eigene Lösung präsentieren zu können. Dieser blinde Aktionismus wird uns allen noch auf die Füße fallen“, so Koch.

Mit der Streichung der Beteiligungsmöglichkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen aus anderen Bundesländern werde den schleswig-holsteinischen Sparkassen ein weiterer potentieller Kapitalzugang versperrt. Zuvor hatten SPD, Grüne und SSW bereits die Möglichkeit einer Beteiligung der Hamburger Sparkasse gestrichen.
Die Erweiterung des Kreises der kommunalen Anteilseigner auf alle Gemeinden, Kreis und Zweckverbände des Landes bezeichnete Koch als „Alibiveranstaltung“. „Welche schleswig-holsteinische Kommune kann heute noch das Geld für eine Sparkassen-Beteiligung entbehren? Und welche Kommune wird das 2015 nach Breitners Rollgriff in den Kommunalen Finanzausgleich können?“, fragte Koch.

Positiv zu bewerten sei allein, dass die Grundzüge des 2010 von CDU und FDP beschlossenen Sparkassengesetzes mit der Ausweisung von Stammkapital und der Schaffung von Minderheitsbeteiligungen auch von der jetzigen Landesregierung unangetastet bleibe. Noch 2010 hätten SPD und Grüne das entschieden abgelehnt. So hatte der Innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother, noch in der Landtagssitzung vom 18. Juni 2010 erklärt: „Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen wäre allein schon durch die Stammkapitalbildung dahin“.