Pressemitteilung: Zusätzliches Kapital für die Stiftung Schloss Ahrensburg

07.05.2006

Wie geht es weiter mit dem Ahrensburger Schloss ?

Wie geht es weiter mit dem Ahrensburger Schloss ?
Wie geht es weiter mit dem Ahrensburger Schloss ? Das war die entscheidende Frage bei der Gründung der "Stiftung Schloss Ahrensburg" im Jahre 2002. Damals vereinbarten die vier Mitglieder des Schlossvereins (Stadt, Kreis, Land und Sparkasse) im Laufe von fünf Jahren ein Stiftungskapital von rund 500.000 Euro aufzubringen. Im selben Zeitraum sollten private Zustiftungen von rund 1 Mio. Euro dafür sorgen, dass Ahrensburgs Kleinod auf einer finanziell soliden Basis steht.
Schon damals war die gemeinsame Sorge aller Ahrensburger Parteien, dass die Stadt schließlich alleine für die Unter-haltskosten aufkommen müssten, wenn die privaten Zustiftungen nicht in erforderlicher Höhe fließen und sich Land, Kreis und Sparkasse nach dem Jahr 2006 aus der Finanzierung endgültig zurückziehen würden. Für große Erleichterung sorgte deshalb jetzt ein Schreiben aus der Staatskanzlei des Schleswig-Holsteinischen Minister-präsidenten, Peter Harry Carstensen. Darin wurde der Stiftung Schloss Ahrensburg eine weitere finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln in Höhe von 240.000 Euro zugesagt, wenn auch die übrigen Gründungsmitglieder einen ähnlichen Betrag zu zahlen bereit wären.
Ahrensburgs CDU reagierte sofort und beantragte für den Haushalt 2006 eine Aufstockung der städtischen Zustiftung an das Schloss um ebenfalls 240.000 Euro. Zur Deckung dieser Mehrausgabe muss die Realisierung des Schlosspark-Konzeptes, das für 2006 mit 200.000 Euro veranschlag war, um ein Jahr verschoben werden. Wenn jetzt auch der Kreis Stormarn und die Sparkasse Holstein ihren finanziellen Beitrag leisten, fließen der Stiftung Schloss Ahrensburg rund 1 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zu. Um die finanzielle Ausstattung dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es zwar auch weiterhin privater Zustiftungen in erheblichem Umfang, ein großer Schritt ist jetzt jedoch dank des Engagements der Landesregierung getan.