Pressemitteilung: Keine Erhöhung der Grundsteuern in Ahrensburg

07.05.2006

Während in vielen Städten und Gemeinden zu Beginn dieses Jahres die Grund- und Gewerbesteuern erhöht wurden, blieben Ahrensburgs Bürger von weiteren Steuererhöhungen verschont.

Während in vielen Städten und Gemeinden zu Beginn dieses Jahres die Grund- und Gewerbesteuern erhöht wurden, blieben Ahrensburgs Bürger von weiteren Steuererhöhungen verschont. Seit Beginn der laufenden Wahlperiode im Jahr 2003 liegt der Grundsteuer-Hebesatz in Ahrensburg unverändert bei 300%. "Die CDU hält ihr Wort, denn schon im Kommunalwahlkampf hatten wir versprochen, Steuererhöhungen so weit es geht zu vermeiden", sagt der Vorsitzende des Ahrensburger Finanzausschusses Tobias Koch (CDU).
Anders die SPD: Sie beantragte im Finanzausschuss eine Anhebung der Grundsteuer von 300 auf 330%, scheiterte mit ihrem Antrag jedoch an den Stimmen von CDU und WAB. Hintergrund für diesen Antrag der Ahrensburg SPD war der Haushaltserlass von Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD). Darin schreibt der Innenminister vor, dass die maximalen Landeszuschüsse im Schulbaubereich nur dann gezahlt werden, wenn die jeweilige Kommune mindestens einen Grund-steuerhebesatz von 330% erhebt. "Indem die Stadt Ahrensburg ihren Grundsteuerhebesatz von 300% unverändert beibehalten hat, entgehen ihr in diesem Jahr rund 200.000 Euro Zuschüsse des Landes und des Kreises für die geplanten Schulbauten", erläutert Tobias Koch.
Eine Anhebung der Grundsteuer hätte jedoch alle Ahrensburger Mieter und Grundeigentümer mit zusätzlichen Steuern in Höhe von 400.000 Euro belastet. "Eine solche Steuermehrbelastung ist mit der CDU nicht zu machen, zumal die Landeszuschüsse nur einmalig gewährt werden, Ahrensburgs Bürger zukünftig aber Jahr für Jahr unter dem erhöhten Grundsteuerhebesatz zu leiden gehabt hätten", sagt Tobias Koch.