Krankenhausbau schon ab 2016 ermöglichen

19.02.2016

Rede in der Landtagssitzung am 19. Februar 2016

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen!)

- Danke schön; es sind alle da.

(Heiterkeit)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, endlich hat die Landesregierung angekündigt, das zu tun, was wir als CDU-Fraktion schon lange gefordert haben, nämlich mehr zu investieren und damit auch schon in diesem Jahr zu beginnen.

(Beifall CDU)

Es fragt sich nur: Wird aus dieser Ankündigung auch reale Politik, oder versucht die Landesregierung, hier nur eine offene Flanke zu schließen, um im bevorstehenden Landtagswahlkampf nicht länger als Investitionsverweigerer dazustehen?

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Wenn in diesem Jahr, Frau von Kalben, tatsächlich zusätzliche Investitionsvorhaben über 100 Millionen € angeschoben und realisiert werden sollen, dann muss die Landesregierung jetzt aber auch in die Pötte kommen. Seit der Ankündigung Anfang Januar 2016 sind mittlerweile weitere eineinhalb Monate vergangen. Die Zeit verrinnt, und es wird am Ende nicht gelingen, auch nur ein einziges Vorhaben in diesem Jahr zu realisieren, wenn allein schon die regierungsinternen Abstimmungen vier Monate in Anspruch nehmen.

(Beifall CDU und FDP)

Deshalb ist meine ganz klare Erwartungshaltung, dass die Landesregierung den angekündigten Nachtragshaushalt nicht erst im April 2016 vorlegt, sondern schon in der März-Tagung. Sonst geht weitere Zeit verloren, und wir schaffen das in diesem Jahr nicht mehr.
Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass die 100 Millionen €, Frau Ministerin, nach wie vor unverbraucht im Sondervermögen IMPULS liegen, dann wäre das für uns zwar politisch ein gefundenes Fressen und ließe sich im Landtagswahlkampf auch wunderbar ausschlachten, wäre aber für unser Land eine ganz bittere Entwicklung;

(Beifall CDU und FDP)

denn das würde ja heißen, dass der Sanierungsstau von Rot-Grün-Blau auch in diesem Jahr weiter anwächst.

(Unruhe)

Präsident Klaus Schlie:
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, die kurze Tagungsordnung und der Freitagmorgen führen dazu, dass die Stimmung schon am Morgen steigt.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Das ist grundsätzlich durchaus nicht schlecht. Aber vielleicht können wir den Lärmpegel doch ein wenig senken. - Nun hat der Redner wieder das Wort.

Tobias Koch [CDU]:
Vielen Dank, Herr Präsident, vor allem auch für das Anhalten der Uhr wegen Ihrer Intervention.
Nun hat die Landesregierung bisher immer behauptet, das, was die CDU fordert, sei überhaupt nicht möglich. Man könne nicht schon in diesem Jahr investieren, sondern man brauche eine dreijährige Vorlaufzeit. Vor 2018 werde das alles nichts. Wenn dieses Argument zuträfe, dann wäre das ein echtes Armutszeugnis für diese Landesregierung; denn das würde nichts anderes bedeuten, als dass nach vier Jahren Rot-Grün-Blau nicht ein einziges fertiges Projekt in irgendeiner Schublade des Ministeriums liegen würde.

(Beifall CDU)

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass die Landesregierung nun von diesem Scheinargument abrückt. Alle Ministerien sind jetzt aufgefordert, planungsreife Projekte zu benennen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.
Genau an dieser Stelle setzt jetzt unser Antrag an; denn bei dieser Suche wollen wir der Landesregierung gern behilflich sein.
Als Opposition haben wir zwar keinen Einblick in die Schubladen der Ministerien. Wir wissen aber in einem Bereich, nämlich im Bereich der Krankenhausinvestitionen, dass sich die Anträge dazu im Ministerium geradezu stapeln.
Im Infrastrukturbericht der Landesregierung ist ausgewiesen, dass für Krankenhausbauten ein Investitionsstau von 554 Millionen € besteht. Davon entfallen allein 324 Millionen € auf Anträge, die beim Ministerium bereits eingereicht sind, für die aber mangels Mittel bisher keine Aufnahme in die Finanzplanung möglich war.
Es ist uns auch klar, dass ein Antrag noch keine fertige Planung beinhalten muss, aber mit Sicherheit doch eine Vorplanung, eine Konzeption oder erste Entwürfe. Darauf lässt sich aufsetzen. Deshalb ist dieser Bereich am ehesten dazu geeignet, zu einer zügigen Umsetzung zu kommen.

(Beifall CDU und FDP)

Losgelöst von allen theoretischen Prioritätensetzungen der Regierungsfraktionen bietet sich deshalb gerade der Krankenhaussektor an, um schon im Jahr 2016 erste Investitionen vorzunehmen.
Dabei tut sich allerdings ein zweites Problem auf, nämlich die hälftige Ko-Finanzierung durch die Kommunen. Nur weil das Land jetzt mitten im Jahr auf einmal zusätzliche Mittel bereitstellt, heißt das ja noch lange nicht, dass auch die Kommunen in der Lage sind, ihre anteilige Ko-Finanzierung zu leisten.

(Beifall CDU und FDP)

Für dieses Problem liefert der zweite Punkt unseres Antrags eine Lösung. Mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes zur Krankenhausfinanzierung wollen wir erreichen, dass das Land zukünftig zu 100 % in Vorleistung gehen kann. Mit anderen Worten: Die hälftige Ko-Finanzierung der Kommunen würde gestundet werden und brauchte erst zu einem späteren Zeitpunkt erstattet zu werden.

(Beifall CDU)

Darin besteht im Übrigen der kleine Unterschied zu dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, die auf die Ko-Finanzierung der Kommunen gänzlich verzichten will, sofern es sich um die Umsetzung des IMPULS-Programms handelt. Das ist aus unserer Sicht nicht finanzierbar; denn das würde ja bedeuten, dass dann, wenn der gesamte Sanierungsstau über das IMPULS-Programm abgewickelt wird und davon ist auszugehen -, das Land zu 100 % für die Investitionen aufkommen müsste. Das würde Mehrbelastungen für das Land in Höhe von 272 Millionen € bedeuten.
Deshalb unser Vorschlag einer Stundung. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Stundung kann natürlich trotzdem heißen, dass finanzschwache Kommunen immer noch das Problem haben, nicht in der Lage zu sein, diese Ko-Finanzierung dauerhaft zu erbringen.
An dieser Stelle kommt der dritte Punkt unseres Antrags zum Tragen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass die bereitstehenden Bundesmittel aus dem Kommunalförderungsinvestitionsfonds aus
schließlich auf Kitas und Schulen nach dem Willen der Landesregierung begrenzt werden und für den dringenden Bedarf im Krankenhaussektor nicht zur Verfügung stehen.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Deshalb muss diese Regelung dringend geändert werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir legen hier ein schlüssiges Gesamtkonzept vor. Das ist konstruktive Oppositionsarbeit, wie Sie das von uns gewöhnt sind.

(Beifall CDU - Lachen SPD)

- Ich weiß nicht, warum da gelacht wird.
Ich hoffe, dass das Eingang in den Nachtragshaushalt findet und dass dieser zügig vorlegt wird. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Präsident Klaus Schlie:
Herr Abgeordneter Koch, es drängt den Herrn Abgeordneten Dr. Stegner jetzt schon, eine Frage zu stellen.

Tobias Koch [CDU]:
Dann einmal los!

Präsident Klaus Schlie:
Bitte.

Dr. Ralf Stegner [SPD]: Lieber Herr Kollege Koch, als mitfühlende Sozialdemokraten wollen wir Ihnen auch gern helfen, wo wir können. Deswegen schlage ich vor, dass wir monatlich, wenn wir solche Berichte machen, immer das Vorwort Ihrer Bemerkungen von heute Morgen voranstellen, sodass man sozusagen immer das, was Sie angekündigt haben, was wir tun, mit dem, was wir getan haben, vergleichen kann. Das sichert Ihnen Popularität in den eigenen Reihen, und es sichert uns, dass wir zeigen können: Wir können das besser als Sie.

Tobias Koch [CDU]:
Herr Kollege Stegner, wir werden sehen, was im Laufe diesen Jahres passiert. Bisher sind es alles genau solche Ankündigungen wie im letzten Jahr.
Sie müssen erst einmal liefern, bevor Sie sich hier so hinstellen können.

(Beifall CDU und FDP)

Nun kann man heute feststellen, dass zumindest die ersten beiden Punkte unseres Antrages von der Regierung übernommen werden. Es wird Millionen Euro für Krankenhausbau im Nachtragshaushalt geben. Der zweite Punkt - das haben Sie gerade bestätigt - befindet sich ebenfalls in der Umsetzung, nämlich zu einer Vereinbarung mit den Kommunen zu kommen. Ich denke, wir haben da einen sehr pragmatischen Weg aufgezeigt.
Deswegen mein besonderer Apell, auch den dritten Punkt unseres Antrages umzusetzen. Warum wollen Sie den Kommunen vorschreiben, dass es Schulen und Kitas sein müssen? Warum wollen Sie einer finanzarmen Stadt wie Lübeck vorschreiben, dass sie das nur für Kitas und Schulen verwenden und das Geld nicht für Krankenhäuser einsetzen darf,

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Beifall Torge Schmidt [PIRATEN])

wenn dort Investitionsbedarf im Krankenhaus besteht? Das gilt beispielsweise auch für Neumünster und Kiel.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil wir das so wollen!)
- Weil Sie das so wollen! Aber ist das so sinnvoll, was Sie wollen?

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
- Nein, ist es nicht. Wenn in Krankenhäuser investiert werden soll und das Land zusätzliches Geld bereitstellt,

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir investieren doch in Krankenhäuser!)
die Kommune aber ihre Ko-Finanzierung nicht leisten kann,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Bundesgelder zur Verfügung stehen, aber darauf nicht zugegriffen werden kann, weil Sie das verbieten, ist das nicht sinnvoll.
(Beifall Karsten Jasper [CDU], Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])
Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 113. Sitzung - Freitag, 19. Februar 2016 9437
Geben Sie sich einen Ruck! Ändern Sie Ihre Meinung auch bei diesem dritten Punkt, dann sind wir alle gemeinsam zufrieden. - Herzlichen Dank

(Beifall CDU und FDP)