
Die Grundstückseigentümer wehren sich dagegen, dass das Land sie dazu verpflichtet, bis 2015 die Abwasserrohre auf ihrem Grundstück auf ihre Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
Artikel erschienen im Hamburger Abendblatt vom 26. 02. 2010
Der Entwurf sah vor, dass Gemeinden diese Aufgabe nicht nur für Rohre auf öffentlichem Grund, sondern auch für private Leitungen vergeben können (wir berichteten).
CDU und FDP wollen nun zwei umstrittene Passagen - Absatz vier und fünf des Paragrafen 30 - aus dem Gesetzentwurf streichen. Das teilte der Ahrensburger Landtagsabgeordnete Tobias Koch (CDU) in einem Brief an Hartmut Timme von der Interessengemeinschaft Bürokratie-Irrsinn mit. Die gestrichenen Absätze sahen vor, dass Gemeinden nicht nur die Abwasserrohre einer Straße, sondern auch die der dort angrenzenden Hausanschlüsse prüfen lassen konnten. Das soll nun nicht mehr möglich sein. Koch: "Obwohl beide Passagen ausschließlich dafür gedacht waren, eine für die Grundstückseigentümer kostengünstige Regelung zu ermöglichen, tragen wir damit den vorgetragenen rechtlichen Bedenken Rechnung."
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Ein Zwangstest durch Gemeinden ist wohl auch in Zukunft nicht möglich. Möglicherweise günstigere Sammelaufträge, die die Kommunen für Straßenzüge - einschließlich der privaten Grundstücke - vergeben könnten, allerdings auch nicht. Zumindest nicht ohne die Zustimmung aller Anwohner. Wenn das Gesetz Ende März im Landtag beschlossen werde, seien die Hürden für einen solchen Auftrag höher, bestätigt Christian Seyfert, Sprecher des Umweltministeriums. "Der finanzielle und bürokratische Aufwand wird dadurch größer. Anders wäre es auf jeden Fall einfacher gewesen", sagt Seyfert. "Eine Sammelausschreibung der Gemeinde wäre wahrscheinlich günstiger für den einzelnen Grundstücksbesitzer gewesen." Um Kosten zu sparen, könnten sich Bürger aber auch privat zusammenschließen. Auch Zweckverbände könnten die Prüfung für ihre Gebiete ausschreiben.
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Die Verpflichtung zum Rohrtest besteht jedoch nach wie vor. Tobias Koch, betont, es gelte das Wasserhaushaltsgesetz, das vorschreibe: "Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen." Wer die Prüfung bis zum Ablauf der Frist Ende 2015 nicht vorweisen könne, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Koch: "Spätestens dann ist die Überprüfung durch den Grundeigentümer auf eigene Rechnung durchzuführen." Nur eines habe sich durch die Streichung der zwei Passagen geändert, sagt Koch. "Jetzt muss sich jeder selbst um die Prüfung kümmern."
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