Landtagssitzung 10. Juni 2016
Tobias Koch [CDU]:
Herr Präsident! Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Fast auf den Tag genau ist es heute drei Jahre her, dass der Landesrechnungshof seine Bemerkungen des Jahres 2013 veröffentlichte. In den vorangegangen zwei Jahrzehnten hatte sich der Landtag vergeblich um ein eigenständiges Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bemüht.
Mit den Bemerkungen 2013 präsentierte der Landesrechnungshof einen völlig neuen Lösungsansatz, nämlich die bestehenden Prüfungsrechte der Kreise und kreisfreien Städte aus dem SGB XII zu nutzen und diese per Gesetz auch dem Landesrechnungshof zu ermöglichen. Aber nicht nur das, sondern der Landesrechnungshof legte im Jahr 2013 auch einen exakten Formulierungsvorschlag für eine solche Gesetzesänderung vor.
Dieser Formulierungsvorschlag findet sich heute wortgetreu im Gesetzentwurf der FDP wieder, genauso wie dies auch bei dem Gesetzentwurf des Jahres 2014 und mehreren Haushaltsanträgen in den letzten Jahren der Fall war. Der Kollege Dr. Garg wies darauf gerade eben hin.
Immer wieder scheiterte eine solche Gesetzesänderung an der Blockade der SPD-Fraktion, während alle anderen Landtagsfraktion entweder zugestimmt haben wie FDP, CDU und PIRATEN oder gern zugestimmt hätten wie Grüne und SSW, daran aber durch das Veto ihres Koalitionspartners gehindert wurden.
Ihren Kurswechsel begründet die SPD nun damit, dass die notwendigen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kreise nur unzureichend erbracht würden und deshalb ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs sachgerecht sei. Das ist eine Argumentation, die auf den ersten Blick logisch klingt, es in Wirklichkeit aber überhaupt nicht ist, sondern lediglich dazu dient, den Skandal der jahrelangen Verweigerungshaltung der SPD irgendwie zu kaschieren.
(Lars Winter [SPD]: Zu vertuschen! - Weitere Zurufe SPD)
Prüfungen durch die Kreise beziehungsweise durch die Koordinierungsstelle für soziale Hilfen KOSOZ - als Dienstleister für die Kreise werden sich im Wesentlichen immer auf den einzelnen Vertrag beziehen. Es wird geprüft werden, ob die im Vertrag vorhandenen Regelungen von der jeweiligen Einrichtung eingehalten werden.
Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof sind zwar auch die einzelnen Verträge Prüfungsgegenstand, aber hauptsächlich deshalb, um auf dieser Basis weitergehende Schlussfolgerungen zu ziehen, zum Beispiel indem Unterschiede zwischen den verschiedenen Einrichtungen im Land identifiziert werden oder möglicherweise abweichende Verfahrensweisen zwischen den Kreisen festgestellt werden oder der Landesrechnungshof im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Rechnungshöfen der anderen Bundesländer einen bundesweiten Vergleich vornimmt. Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof geht es also weniger darum, die Einhaltung der einzelnen Verträge zu kontrollieren, als vielmehr darum, das Systems und die Strukturen der Eingliederungshilfe in Gänze zu überprüfen.
(Zuruf Wolfgang Baasch [SPD] - Unruhe)
Dies geschieht zudem aus einem anderem Blickwinkel heraus, nämlich aus der Sicht des Landes. Es wäre ja durchaus vorstellbar, dass sich Kreise und Wohlfahrtsverbände über eine Vertragsgestaltung einigen, die Vorgaben dementsprechend eingehalten werden und eine Prüfung durch die KOSOZ deshalb zu keiner Beanstandung führt. Aus Sicht des Landes kann sich der gleiche Sachverhalt aber durchaus anders darstellen, denn die Sichtweise des Landes wird sich viel stärker an der Frage nach einem effizienten Einsatz der Mittel orientieren, denn schließlich müssen diese Mittel ja aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden und nicht von den Kreisen und Wohlfahrtsverbänden.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist jetzt die Konklusio?)
- Ich komme zu der Konklusio, Herr Kollege Kubicki. - Die SPD suggeriert mit der Begründung für ihren Kurswechsel, dass es nur einer einzigen Prüfung bedürfe, wenn nicht durch die Kreise, dann eben durch den Landesrechnungshof, weshalb man jetzt bereit sei zuzustimmen. Herr Kollege Kubicki, wir als CDU-Fraktion sagen ganz deutlich: Wir brauchen beides, wir brauchen eine laufende Kontrolle der Verträge durch die KOSOZ genauso, wie es in regelmäßigen Abständen einer Finanzkontrolle des gesamten Systems der Eingliederungshilfe durch den Landesrechnungshof bedarf.
(Beifall CDU)
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Eingliederungshilfe um den größten Einzelposten des Landeshaushalt mit einem Volumen von über 680 Millionen Euro in diesem Jahr handelt, ist die Zustimmung der SPD-Fraktion längst überfällig. Wenn sie heute mit einer falschen Begründung erfolgt, dann ist das aber allemal besser, als wenn dieser haltlose Zustand weiter andauern würde.
Aber auch mit einer heutigen Beschlussfassung das ist mir wichtig - ändert sich nichts daran, dass auch die neu gegründete KOSOZ AöR ihr Prüfkonzept entwickeln und umsetzen muss. Die erforderlichen Prüfungsstrukturen müssen aufgebaut und die dafür vorgesehenen Mittel von jährlich 1,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt müssen dafür weiter bereitgestellt werden, Frau Ministerin. Nur beide Prüfungsebenen gemeinsam mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und Blickwinkeln werden gewährleisten, dass die vorhandenen Mittel eine bestmögliche Lösung zum Wohle der Menschen mit Behinderung schaffen. Das muss doch unser aller Anliegen sein. - Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
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