Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 11.09.2008

23.01.2013

Debattenbeitrag in der Landtagssitzung am 23.01.2013

Tobias Koch [CDU]:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Stegner, Sie haben in Ihren Ausführungen vorhin behauptet, die damaligen Regierungsfraktionen hätten, angetrieben von der FDP, die Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen betrieben. Das ist eine ungeheuerliche Unterstellung, Herr Dr. Stegner, die ich hier in aller Schärfe zurückweise.

(Beifall CDU und FDP)

Sie selbst haben heute Morgen sehr empfindlich reagiert, als verallgemeinernd davon gesprochen wurde, die damalige Opposition hätte das Pairing- Verfahren nicht eingehalten. Sie haben sehr großen Wert darauf gelegt, dass die SPD in diese allgemeine Formulierung nicht einbezogen wird. Hier behaupten Sie ganz bewusst, die CDU-Fraktion hätte die Privatisierung der Sparkassen betrieben; denn es gab neben der FDP-Fraktion nur die CDU-Fraktion als Regierungsfraktion. Herr Kollege Dr. Stegner, Sie werden nicht ein einziges Zitat finden, keine einzige Aussage, keine einzige Abstimmung, keine Willensbekundung unsererseits, die belegt, dass wir die Privatisierung unserer öffentlich-rechtlichen Sparkassen zum Ziel hatten. Wir haben uns immer für öffentlich-rechtliche Sparkassen und für deren Stärke eingesetzt. Wir wollten starke regionale Sparkassen, mitnichten eine Privatisierung. Unterschiedliche Rechtsauffassungen haben wir, das mag sein. Ihre gesamte Argumentation basiert auf einem theoretischen Schreckgespenst, dass Sie hier auf der Grundlage einer vielfachen Unterstellung aufbauen. Sie unterstellen erstens, die Hamburger Sparkasse gehöre nicht dem öffentlichen Sektor an, obwohl Sie keine privaten Eigentümer hat und obwohl sie dem Allgemeinwohl verpflichtet ist. Zweitens unterstellen Sie, es gäbe Privatbanken, die versuchen würden, sich im Falle einer Haspa-Beteiligung einzuklagen. Drittens unterstellen Sie, dass der EuGH diesen Privatbanken recht gäbe. Viertens unterstellen Sie, dass die extra auf unser Anliegen hin eingebaute Rückabwicklungsklausel im Sparkassengesetz in einem solchen Fall nicht griffe. - Das ist das theoretische Gebäude, das Sie aufbauen und mit dem Sie hier versuchen, Ihr Schreckgespenst einer drohenden Privatisierung zu begründen. Eigentlich ist es nicht wert, hier weiter auf diese fadenscheinige Argumentation einzugehen. Dass Sie uns aber unterstellen, wir betrieben aktiv eine Privatisierung der öffentlichen Sparkassen, ist wirklich unanständig und zeigt, auf welch schwacher Basis Ihre Argumentation steht und dass Sie es nötig haben, zu solchen Argumenten zu greifen. Ich erwarte dazu hier und jetzt eine Klarstellung von Ihnen.

(Zurufe SPD)