Allgemeine Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein

30.01.2009

Redeauszug aus der Landtagssitzung vom Donnerstag, 29. Januar 2009.

Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 103. Sitzung - Donnerstag, 29. Januar 2009

Redeauszug: Tobias Koch [CDU]

Allgemeine Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Tobias Koch [CDU]:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten: Die schleswig-holsteinischen Sparkassen sind trotz der Krise gut aufgestellt. Sie sind neben Privatbanken und Genossenschaftsbanken die unverzichtbare dritte Säule im Bankwesen Deutschlands, und sie tragen in vorbildlicher Art und Weise dazu bei, die Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft auch in diesen schwierigen Zeiten zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Anliegen der CDU-Fraktion ist es, dass das auch in Zukunft so bleibt. Diese Absicht liegt sowohl den Überlegungen der Koalitionsfraktionen zu einer Änderung des Sparkassengesetzes als auch dem Vorschlag der Landesregierung für eine Garantieerklärung zugunsten der Sparkassen zugrunde. In beiden Fällen geht es darum, unsere Sparkassen zu stärken, indem wir für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sorgen. Dadurch sollen die Sparkassen in die Lage versetzt werden, auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger, die Handwerker und den Mittelstand vor Ort ausreichend mit Krediten zu versorgen.

Meine Damen und Herren, ich finde beide Vorschläge höchst ehrenwert. CDU- und SPD-Fraktion nehmen damit ebenso wie die Landesregierung ihre Verantwortung für unser Land und für die Bürgerinnen und Bürger wahr.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: In welcher Form denn?)

Alle Vorschläge rundweg abzulehnen, ohne dabei auch nur einen einzigen eigenen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, ist einfach zu wenig, meine Damen und Herren von den Grünen.

Auch die Opposition trägt Verantwortung für unser Land. Ich frage mich: Wo sind eigentlich die grünen Ideale und Werte geblieben, wenn Sie in der aktuellen Krise ausschließlich versuchen, daraus politisches Kapital zum eigenen Vorteil zu ziehen.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welchen Vorschlag haben Sie denn? - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das machen Sie ja gar nicht!)

Ich glaube, damit ist zu den Diskussionsbeiträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alles Erforderliche gesagt.

Herr Kollege Kubicki, ich will mich jetzt gern den Vorschlägen der FDP zuwenden,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die kennen Sie doch noch gar nicht!)

die immerhin in der letzten Woche eigene Vorschläge unterbreitet hat. Das gilt es zunächst einmal anzuerkennen. Allerdings ist schnell festzustellen, wenn man sich diese Vorschläge anschaut, dass die damit verbundenen Fragezeichen und Probleme weitaus größer sind als die noch offenen Detailfragen aufseiten der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung.

Nehmen wir zum Beispiel den Vorschlag, den Sparkassen ihren Anteil an der HSH Nordbank zu einem fairen Preis abzukaufen. Würde sich dieser faire Preis am aktuellen Verkehrswert bemessen - das ist die übliche Grundlage zwischen Vertragspartnem; das weiß niemand besser als die Liberalen -, dann wäre den Sparkassen damit überhaupt nicht geholfen. Ganz im Gegenteil. Denn der aktuelle Verkehrswert dürfte nach erfolgter Wertberichtigung deutlich unterhalb des bisherigen Buchwertes liegen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wo denn?)

Er dürfte deutlich unter dem bisherigen Buchwert liegen. Wenn dann das Land zu diesem Preis die Anteile ankauft, ergibt sich für die Sparkassen unmittelbar ein realisierter Kursverlust, der das Eigenkapital mindert und die Kreditvergabefähigkeit einschränkt.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Zurufe von der FDP)

Offensichtlich meint die FDP mit dem fairen Preis aber gar nicht den Verkehrswert, sondem sie meint einen am bisherigen Buchwert orientierten Preis.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie haben überhaupt keinen Verkehrswert, weil die Aktien nicht gehandelt werden!)

- Ja, wir können sie aber bewerten, mithilfe von Wertgutachten können wir die Anteile bewerten.

Aber Sie meinen offensichtlich ja den bisherigen Buchwert, so wie die Anteile bei den Sparkassen in den Büchem stehen, und schlagen vor, dass das Land die Anteile zu einem derartigen Preis ankaufen soll, mit anderen Worten zu einem deutlich überhöhten Preis, der nicht dem aktuellen Wert entspricht. Dieses würde zulasten des Landes gehen und daraus würde sich unmittelbar der EU-rechtliche Tatbestand einer unerlaubten Beihilfe ergeben. Der ist doch um Längen gravierender, als es die rechtlichen Fragen sind, die bei einer Garantie- oder Bürgschaftserklärung derzeit noch offen sind. Ein derart überhöhter Kaufpreis ist doch als eine unmittelbare Beihilfe viel, viel schwieriger EU-rechtlich zu lösen, als das bei einer Bürgschaftserklärung der Fall ist.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der FDP)

Für das Sparkassengesetz schlägt die FDP vor, dass sich alle schleswig-holsteinischen Sparkassen an einer neuen Sparkassenholding beteiligen, welche sich umgekehrt wiederum mit 25,1 % an allen Sparkassen beteiligt. Es bleibt das Geheimnis der FDP, wie auf diesem Wege auch nur eine Sparkasse einen einzigen Euro zusätzlich an Eigenkapital erhalten soll. Das ist doch ein reines Nullsummenspiel.

Dann die nächste Ungereimtheit: Entscheidungen über Beteiligungen sollen autonom vom jeweiligen Eigentümer der Sparkasse getroffen werden. Hierfür bedürfe es einer Zustimmung von 75 % des Stammkapitals. Nach den eigenen Vorschlägen der FDP verfügen zumindest die öffentlichen Eigentümer nur noch über 74,9 % - Pech, da fehlen leider 0,1 %. Also, die öffentlichen Eigentümer könnten zumindest nach den Vorstellungen der FDP nicht mehr autonom über Anteilseigner entscheiden.

Sollte es aber dennoch zu einer Beteiligung Dritter kommen, dann will die FDP auch die Beteiligung privater Aktionäre zulassen und glaubt, mit einer gesetzlichen Regelung, dass mindestens 50,1 % der Anteile von der öffentlichen Hand zu halten seien, alles geregelt zu haben.

Im Übrigen gibt es noch eine weitere Konsequenz: Wenn das Land die Anteile ankauft, wird Schleswig-Holstein auf einmal zum allergrößten Aktionär der HSH Nordbank. Wenn das eintreten würde, was uns der Kollege Kubicki schon die ganzen letzten Wochen vorhersagt, nämlich dass die Anteilseigner noch weiteres Kapital zuführen müssen, dann müsste auch Schleswig-Holstein den weitaus größten Teil dieser Eigenkapitalaufstockung tragen. Das wären weitere Risiken im dreistelligen Millionenbereich für das Land Schleswig-Holstein. Das kann auch die FDP nicht ernsthaft wollen.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erläutere Ihnen das gern später noch einmal genauer, Herr Kollege Kubicki.

Meine Damen und Herren, ich frage mich, warum wir uns im Augenblick über die Hamburger Sparkasse so sehr den Kopf zerbrechen, wenn das alles so einfach ist, und man nur einfach in das Gesetz hineinschreiben müsste, 50,1 % müssen bei der öffentlichen Hand liegen. Das wäre, sobald sich Private beteiligen, doch ein ganz klarer Verstoß gegen die Kapitalmarktfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Private Anteilseigner würden diskriminiert, indem ihnen gesetzlich ein Mehrheitserwerb verboten wird. Eine solche gesetzliche Regelung ist doch anschließend das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Zurufe von der FDP)

Ich bin deshalb so ausführlich auf die Vorschläge der FDP eingegangen,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Weil Sie keine eigenen haben!)

um gerade in der Abgrenzung aufzuzeigen, dass die Üöerlegungen der CDU und SPD sowie der Landesregierung deutlich realistischer sind, wirkliche Problemlösungen bieten und wesentlich geringere rechtliche Probleme aufwerfen.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche rechtlichen Probleme sind es denn?)

Eine Änderung des Sparkassengesetzes, wie von den Koalitionsfraktionen überlegt, würde es kapitalstarken Sparkassen ermöglichen, sich an schwächeren Sparkassen mit einem Nlinderheitsanteil zu beteiligen. Wenn dies auf den Weg einer Kapitalerhöhung geschieht, erhalten die kapitalschwächeren Sparkassen zusätzliches Eigenkapital, also auch weitere Möglichkeiten, Kredite zu vergeben.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Die Möglichkeit eines solchen Minderheitsanteils ließe sich auf öffentlich-rechtliche Sparkassen in Schleswig-Holstein begrenzen. Man könnte auch auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen im gesamten Bundesgebiet diese Regelung ausdehnen. Beides wäre EU-rechtlich unproblematisch, da wir uns ausschließlich im öffentlichen Bereich bewegen. Als weitere Option könnte auch die Hamburger Sparkasse einbezogen werden, sofern man sie dem öffentlichen Sektor zurechnen kann.

Nun kennen wir alle die Situation der Hamburger Sparkasse als Gesellschaft alten Hamburger Rechts, die über keine privaten Anteilseigner verfügt, sondern quasi sich selbst gehört und außerdem gemäß ihrer eigenen Satzung auf das Allgemeinwohl verpflichtet ist. Es gibt also zumindest gute Anhaltspunkte dafür, dass sie zum öffentlichen Sektor gehört.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Eine Entscheidung hierüber wird letztlich nur die EU-Kommission treffen können. Die Entscheidung werden wir nicht treffen können. Das wir letztlich nur die EU-Kommission tun können. Deshalb plädiere ich nachdrücklich dafür, diese Frage auch nicht von vornherein zu beantworten und von vornherein diese Option auszuschließen. Sondern lassen Sie uns gemeinsam einen Gesetzentwurf einbringen, lassen Sie uns damit zur EU-Kommission gehen und unsere Entscheidung davon abhängig machen, was die EU-Kommission uns antworten wird.

(Beifall bei der CDU - Zurufe der Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] und Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Eine solche Änderung des Sparkassengesetzes wäre eine dauerhafte, strukturelle Maßnahme zur Stärkung unserer Sparkassen, indem wir neben den bestehenden Instrumenten eine weitere Option zur Stärkung ihres Eigenkapitals hinzufügen. Neben den stillen Einlagen und der Fusion zweier Sparkasse stünde ihnen dann das zusätzliche Instrument einer Minderheitsbeteiligung zur Verfügung.

Bei der von der Landesregierung erwogen Garantie- oder Bürgschaftserklärung handelt es sich im Unterschied dazu um eine akute Hilfsmaßnahme, die verhindern soll, dass die Eigenkapitalbasis der Sparkasse geschmälert wird durch die dargestellten Wertberichtigungen der HSH Nordbank. Auch hier gibt es rechtliche Fragen zu klären. Deshalb ist von der Regierung völlig zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Sparkassen zunächst glaubhaft die Notwendigkeit belegen müssen. Es muss auch ein marktüblicher Preis als Bürgschaftsprovision gezahlt werden. Völlig klar muss auch sein, dass eine solche Bürgschaft kein vorweggenommener Kaufvertrag, sondern eine zeitlich begrenzte Wertabsicherung ist, bei der das Land im Bürgschaftsfall seine Verpflichtung auch durch die Zahlung des Differenzbetrages erfüllen kann.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Zu guter Letzt kann man von der Sparkasse auch erwarten, dass sie zunächst alle eigenen finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor das Land in die finanzielle Verantwortung genommen wird.

Ich meine, die Änderung des Sparkassengesetzes wäre genau eine solche Hilfe zur Selbsthilfe innerhalb des Sparkassensektors, und deshalb ist sie für mich auch eine Voraussetzung für eine mögliche Landesbürgschaft.

Die Lösungsvorschläge sind damit aufgezeigt. Die sorgfältige Prüfung und das konsequente Vorantreiben der geschilderten Vorhaben schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern sie bedingen einander. Indem wir beides gleichzeitig tun, werden wir unserer Verantwortung gerecht und tun unser Möglichstes, um unseren Sparkassen in dieser Krise beizustehen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Lage nicht so ernst wäre, dann könnte man das, was die Opposition hier heute Morgen geboten hat, als witzig bezeichnen. Sie kritisieren unsere Lösungsvorschläge. Gleichzeitig werfen Sie uns vor, dass wir damit nicht schneller fertig werden. Wir haben Lösungsvorschläge vorgetragen, die Sie selbst zitiert haben. Sie werfen uns vor, dass wir damit nicht fertig werden.

(Lachen bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe)

- Ich komme noch dazu. Bei Ihren eigenen Vorschlägen stellen Sie nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit und danach, ob das rechtlich umsetzbar ist.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe doch gesagt, das geht nur, wenn es rechtlich möglich ist!)

- Ja, das ist die gleiche rechtliche Situation, die auch wir zu prüfen haben. Sie stellen sich aber hin und machen Vorschläge, gehen aber mit keinem Wort darauf ein, wie das rechtlich zu beurteilen ist.

Ich komme noch dazu. Bei Ihren eigenen Vorschlägen stellen Sie nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit und danach, ob das rechtlich umsetzbar ist.

Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie uns jetzt endlich verraten, was in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes steht, das Sie in Auftrag gegeben haben?

- Sobald mir die Frau Landtagspräsidentin zusätzliche Redezeit einräumt.

Neue Geschäftsordnungsregeln! - Ich kann Ihnen das gern beantworten. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns mitgeteilt, dass die Ausweisung von Stammkapital und die Beteiligung im öffentlichen Bereich EU-rechtlich unbedenklich ist. Das habe ich vorhin vorgetragen. Von den Koalitionsfraktionen ist überhaupt nicht von Privatisierung die Rede gewesen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Es ging darum, zu sagen, wir schaffen im öffentlichrechtlichen Sparkassensektor Beteiligungsmöglichkeiten. Wir machen das für die Hamburger Sparkasse nur dann, wenn sie von der EU-Kommission als öffentlich anerkannt wird. Das war die klare Aussage. Frau Kollegin Heinold, ich kann nach oben in mein Büro gehen. Dort nehme ich ein Stück Papier und schreibe darauf: Gesetzentwurf Darunter schreibe ich Koch und Heinold. Schon haben wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Es ist nett, wenn Sie sich auf interne Arbeitspapiere beziehen, die ein halbes Jahr alt sind. Die Krönung von all dem ist, dass Sie einen eigenen Vorschlag machen und diesen mit dem tollen Wort "Put-Option" überschreiben. Heute Morgen haben Sie sich ausschweifend über die Auswüchse des Kapitalmarktes ereifert. Jetzt sagen Sie, wir machen eine Put-Option, dann haben wir kein Problem. Was ist
eine Put-Option anderes als eine Garantieerklärung? - Das ist genau das gleiche wirtschaftliche Instrument!

(Beifall des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Auch diese Put-Option können Sie nicht einfach so herüberschieben. Auch die hat einen Wert, und auch die muss von den Sparkassen bezahlt werden. Auch hier haben Sie beihilferechtliche Erklärungen. Nur weil Sie ein englisches Etikett aufdrucken, wird das nichts anderes. Das ist doch die gleiche rechtliche Situation, auch das müssten Sie prüfen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir alle waren uns einig, dass wir unsere Sparkassen nicht allein stehen lassen wollen. Wir haben vom Innenminister aber auch gehört, dass unsere 15 schleswig-holsteinische Sparkassen eine rückläufige Ertragstage zu verzeichnen haben, dass die Erträge unserer Sparkassen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich sind, und dass das alles noch ohne die Wertberichtigung der HSH Nordbank der Fall ist. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, sich über Lösungsansätze Gedanken zu machen. Das tun wir als Regierungsfraktionen.

(Beifall bei der CDU)

Das tut die Regierung auch. Wir prüfen die rechtlichen Konsequenzen sorgfältig. Deshalb wird es mit uns auch keine Privatisierung geben, denn die rechtlichen Konsequenzen wären so, dass anschließend alle Sparkassen komplett in privater Hand sein könnten. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU - Zurufe)

Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. Wenn Sie eh nicht mehr zuhören, dann höre ich einfach auf. Ich wünsche allen einen guten Appetit.

(Beifall bei der CDU)