Ahrensburgs Rathausdenkmal

02.11.2012

Denkmalschutz für das Ahrensburger Rathaus? Diese Frage kann und soll auch mit dem vorliegenden Artikel nicht beantwortet werden. Allerdings erscheint es trotz umfangreicher Presseberichterstattung notwendig zu sein, an dieser Stelle einige rechtlichen Hintergründe zu erläutern.
Im Dezember 20011 wurde im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP das Denkmalschutzgesetz novelliert. Ausgangspunkt hierfür war nicht zuletzt die paradoxe Situation, dass bei dem aus den 60er Jahren stammenden Elmshorner Rathaus eine denkmalgerechte Sanierung teurer als ein kompletter Neubau kalkuliert worden war. Denkmalschutz nicht von oben herab verordnen, sondern mit den Menschen gestalten - diese Maxime lag der Gesetzesänderung von CDU und FDP zugrunde. Seitdem sind auch die berechtigten Interessen der Grundeigentümer beim Denkmalschutz zu berücksichtigen. Aufnahmen in das Denkmalbuch sind nur noch mit vorheriger Anhörung des Grundeigentümers möglich. Bei Gebäuden, die jünger als 65 Jahre sind, benötigt die Denkmalschutzbehörde außerdem das  Einvernehmen des zuständigen Ministeriums.

SPD, Grüne und SSW sprachen in diesem Zusammenhang von einem grottenschlechten Denkmalschutz-Abbaugesetz. Die damaligen Oppositions- und heutigen Regierungsfraktionen bevorzugen stattdessen einen deklaratorischen Ansatz, bei dem allein die Denkmalbehörde über die Eintragung ins Denkmalbuch entscheidet. Die neue Landesregierung hat deshalb nach dem Regierungswechsel unverzüglich angekündigt, die Änderungen des Denkmalschutzgesetz wieder rückgängig zu machen.

Wenn sich Ahrensburgs Stadtverordnete also gegenwärtig mit der Frage des Denkmalschutzes für das Rathausgebäude auseinandersetzen, wenn die Vertreterin der Denkmalschutzbehörde im Bauausschuss vorträgt und wenn die Stadt anschließend eine Stellungnahme abgibt - dann geschieht all dieses auf Basis des von CDU und FDP beschlossenen Denkmalschutzgesetzes. Voraussichtlich bis Mitte 2013 wird die Dänen-Ampel aber das Gesetzgebungsverfahren zur erneuten Änderung des Denkmalschutzgesetztes abgeschlossen haben. Ab dann gibt es in Ahrensburg nichts mehr zu diskutieren und erst recht nicht zu entscheiden, denn dann bestimmt wieder allein die Denkmalschutzbehörde darüber, ob das Ahrensburger Rathaus unter Denkmalschutz gestellt wird oder nicht. Bis dahin ist zumindest noch das Einvernehmen des Ministeriums erforderlich. Seit dem Regierungswechsel stellt übrigens die dänische Minderheit mit der SSW-Politikerin Anke Spoorendonk die dafür zuständige Kulturministerin