2. Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Spielbankgesetzes

17.10.2010

Rede in der Landtagssitzung vom 07. Oktober 2010

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses

Tobias Koch [CDU]:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stegner, diese gewaltige Änderung entspricht Lübecker Interessen; insofern sollten Sie sie nicht gering schätzen.
(Vereinzelter Beifall und Zurufe)
Meine Damen und Herren, der Bruttospielertrag der fünf schleswig-holsteinischen Spielbanken hat sich innerhalb von zwei Jahren um 8,3 Millionen € oder anders ausgedrückt um 28 % reduziert. Lag der Bruttotospielertrag im Jahr 2007 noch bei rund 30 Millionen €, waren es im letzten Jahr nur noch 21,4 Millionen €_Nach den Regelungen des geltenden Spielbankgesetztes haben die Spielbanken auf diesen Bruttospielertrag sowohl Spielbankabgabe als auch Zusatzabgabe von zusammen 80 % zu entrichten. Lediglich die verbleibenden 20 % stehen den Spielbanken somit für die laufenden Betriebskosten, für die Zahlung von Gehältern und für Investitionen zur Verfügung. Verblieb den Spielbanken im Jahr 2007 noch ein Betrag von knapp 6 Millionen €, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 4,3 Millionen €. Wer sich diese Entwicklung vor Augen führt, der wird nachvollziehen können, dass ein Teil der schleswig-holsteinischen Spielbanken zurzeit rote Zahlen schreibt.
Das ist in mehrfacher Hinsicht eine äußerst unbefriedigende Situation: Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe im Landeshaushalt sind von Jahr zu Jahr rückläufig, und die Verluste der Spielbanken belasten das Land als Eigentümer zusätzlich. Außerdem sind die Spielbanken aufgrund der Verluste nicht in der Lage, ausreichend zu investieren, um die gegenwärtige Entwicklung umzukehren.
Die Landesregierung hat deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf empfohlen, Spielbank- und Zusatzabgabe für Bmttospielerträge unter 10 Millionen € auf 40 % und für darüber hinausgehende Bruttospielerträge auf 55 % abzusenken. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Gewinnabgabe von 65 % auf Gewinne bis zu 1 Million € und von 85 % auf darüber hinausgehende Gewinne eingeführt. Diese Reduzierung der Abgabenlast soll dazu führen, dass die Spielbanken wieder in die Gewinnzone kommen, dass ihnen wieder Luft zum Atmen gegeben wird und dass sie wieder investieren können.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Lieber Kollege Lars Harms, in den Ausschussberatungen wurde vom SSW und von der LINKEN das Argument angeführt, das Land könne sich ange-sichts seiner eigenen Haushaltssituation eine Absenkung der Spielbankenabgabe nicht erlauben.
(Lars Flamns [SSW]: Das war auf CDU-Linie!)
Meine Damen und Herren, wer sich das zuvor Gesagte deutlich vor Augen führt, der wird feststellen, wie kurzsichtig ein solches Argument ist. Auch die 80-prozentige Spielbankenabgabe hat in den vergangenen Jahren nicht verhindern können, dass die Einnahmen des Landeshaushalts kontinuierlich rückläufig waren. Durch Nichtstun würde sich diese Entwicklung fortsetzen, ohne dass eine Besserung in Sicht wäre.Die durch die Abgabensenkung kalkulierten Mindereinnahmen des Landes von 3,3 Millionen € werden zudem durch die Mechanismen des Länder-finanzausgleichs kompensiert. Auch andere Bundesländer haben sich diese Regelungen bereits durch die Einführung einer Gewinnabgabe zunutze gemacht. Lassen Sie uns deshalb mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf die Spielbanken wieder in die Lage versetzen, Gewinne zu erzielen, damit sie in die Attraktivität ihres Angebotes investieren können und auf diesem Wege die Bruttomttospielerträge steigem. Hiervon profitieren das Land, die Standortgemeinden und die Beschäftigen der Spielbanken gleichermaßen.Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung völlig unabhängig von einer zukünftigen Privatisierung der Spielbanken ist,
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Danke, Frau Kollegin Heinold, dass Sie meine Ausführungen in dieser Form bestätigen. Das ist völlig unabhängig von einer zukünftigen Privatisierung, auch wenn wir diese als Koalitionsfraktionen so in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die heutige Gesetzesänderung hat damit nichts zu tun. Das ist deshalb so, weil diese Entscheidung auch dann erforderlich wäre, wenn das Land dauerhaft Eigenriimer der Spielbanken bleiben würde. Auch dann muss es unser Ziel sein, die Spielbanken aus den roten Zahlen zu führen. Auch als Landeseigentümer können wir kein Interesse daran haben, dass unsere Spielbanken dauerhaft rote Zahlen schreiben.
(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Zu guter letzt und der Vollständigkeit halber sei der Hinweis gesagt, dass mit der Änderung des Spielbankengesetzes zugleich die Möglichkeiten der Videoüberwachung in den Spielbanken verbessert werden. Dies ist ein Beitrag zur Aufgabenreduzierung, wodurch eine Verringerung der Anzahl der bislang von den Finanzämtern eingesetzten 50 Spielbankrevisoren ermöglicht wird.Abschließend möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür bedanken, dass sie die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung ebenso wie die zeitliche Dringlichkeit anerkannt haben und dem Gesetzentwurf in den zuständigen Fachausschüssen deshalb zugestimmt haben. Ich gehe aus diesem Grund davon aus, dass auch bei der heutigen Abstimmung eine große Mehrheit des Hauses zustimmen wird.
(Beifall bei CDU und FDP und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Das Zweite ist, es geht um die verstärkte Videoüberwachung. Das ist mit dem Datenschützer bereits abgestimmt und in der Sache auch in Ordnung.
(Beifall der Abgeordneten Hans-Jöm Arp [CDU] und Tobias Koch [CDU])
Ein Grund für meine Fraktion zuzustimmen ist auch, dass wir ein hohes Interesse an der Wirtschaftlichkeit der Spielbanken haben, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig vernünftig bezahlt werden. Ich sage das an dieser Stelle so.