Tobias Koch [CDU]:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Per Ende dieses Jahres verfügt Schleswig-Holstein über eine Versorgungsrücklage in Höhe von knapp 650 Millionen €. Aufgebracht wurde diese Versorgungsrücklage ausschließlich durch den Gehaltsverzicht der Beamtinnen und Beamten, denen dazu in den vergangenen 18 Jahren bei jeder Besoldungs- und Versorgungserhöhung jeweils 0,2 Prozentpunkte von der Besoldung abgezogen wurden. Diese angesparte Rücklage reicht aber gerade einmal aus, um die gegenwärtigen Versorgungsausgaben von jährlich rund 1,1 Milliarden € für ein gutes halbes Jahr zu decken. Von einer echten Vorsorge für die eingegangenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von immerhin über 34 Milliarden € kann somit keine Rede sein, erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass sich innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der Versorgungsempfänger um fast ein Viertel auf dann 42.000 Personen erhöhen wird und die Versorgungsausgaben dadurch auf 1,7 Milliarden € jährlich ansteigen werden.
Mit dem heute in zweiter Lesung zu beratenden Errichtungsgesetz für einen Versorgungsfonds will die Landesregierung deshalb diesen zukünftigen Haushaltsbelastungen entgegenwirken. Geschehen soll dies auf dreierlei Art und Weise: Erstens soll die vorhandene Versorgungsrücklage in den Versorgungsfonds überführt werden, was nichts anderes ist als eine reine Umbuchung. Die aufgebaute Rücklage wird damit aber immerhin rechtlich verbindlich abgesichert und darf auch zukünftig einzig und allein zur Begleichung der Versorgungsverpflichtungen eingesetzt werden. Im Interesse der Landesbediensteten, die diese Rücklage schließlich aufgebracht haben, ist das ohne Wenn und Aber zu begrüßen.
Zweitens soll der Versorgungsfonds zukünftig mit jährlich 77,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt gespeist werden. Das ist exakt der Betrag, der sich aus den kumulierten 0,2-Prozentpunkte-Kürzungen bei den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ergeben hat. Diese Einzahlungen werden also auch zukünftig von den Landesbediensteten erbracht, deren Besoldung auf dem abgesenkten Niveau verbleibt. Nur durch diese dauerhafte Fortschreibung des Gehaltsverzichtes gelingt die weitere Aufstockung des Versorgungsfonds in diesem Umfang.
Drittens - und das ist der einzig wirklich echte Bestandteil, der aus Steuermitteln hinzukommt - sollen zukünftig bei Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten 100 € pro Monat eingezahlt werden, das jedoch erst ab dem Jahr 2020. Bei durchschnittlich 1.000 Neueinstellungen im Jahr wären das dann 1,2 Millionen € im ersten Jahr. Dieser Betrag würde bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum Jahr 2022, auf 3,6 Millionen € anwachsen.
Diese Zahl ist interessant; denn diesen Betrag von 3 Millionen € gab es schon einmal im Haushalt. Er war schon einmal veranschlagt, nämlich im Haushalt des Jahres 2012 der damaligen CDU/FDPLandesregierung. Im Begründungstext dazu hieß es schon damals im Jahr 2012:
„Ab dem 1. Januar 2012 wird für alle in einem Beamtenverhältnis neu eingestellten Kräfte ein Versorgungsfonds eingerichtet.“
- Gesetzesbeschluss Schwarz-Gelb im Jahr 2012, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU], Astrid Damerow [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf der rot-grün-blauen Landesregierung werden wir also Ende 2022 da angekommen sein, wo wir bereits zehn Jahre früher hätten sein können, wenn nicht genau diese Position von SPD, Grünen und SSW als einer der ersten Amtshandlungen wieder gestrichen worden wäre.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja dumm, ne?)
- Ja. Aber Frau Finanzministerin, wir nehmen Ihnen nicht übel, dass Sie sich bei der Einrichtung eines Versorgungsfonds jetzt endlich eines Besseren besonnen haben und auf den Weg zurückkehren, den CDU und FDP vor fünf Jahren bereits eingeschlagen haben. Ich will nur feststellen: Für sich in Anspruch nehmen können
Sie diese Erfindung nicht.
(Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Auch wenn das Gesetz jetzt in die richtige Richtung geht und den geeigneten rechtlichen Rahmen schafft, um für bestehende und zukünftige Versorgungsverpflichtungen wirksam Vorsorge zu leisten, so ist doch eines vollkommen klar: Mit der jetzt von Ihnen, Frau Heinold, vorgesehenen Größenordnung von 100 € monatlich ist der Versorgungsfonds vollkommen unzureichend finanziert. Würden in dieser Höhe bis zur Pensionierung Einzahlungen geleistet, ließe sich damit gerade einmal das erste Jahr der Pension finanzieren.
In der Ausschussanhörung wurde deshalb beispielhaft der Betrag von 500 € monatlich genannt, der eher geeignet wäre, die Versorgungsverpflichtungen nach der Pensionierung aufzufangen. Schaut man auf den derzeit geltenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, so liegt dieser bei 1.187 €. Das macht einem bewusst, über welch deutlich höhere Beträge wir hier eigentlich diskutieren müssten, um eine mathematisch korrekte Vorsorge aufzubauen.
(Zuruf Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
Die Aufgabenstellung für zukünftige Landesregierungen ist damit hinreichend beschrieben. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz ist nur ein allererster Anfang geschafft. Eine Lösung für die vor uns liegenden Herausforderungen ist damit keineswegs erreicht. Das bleibt dann wieder CDU und FDP überlassen. Aber weniger ist besser als gar nichts. Deshalb werden wir dem Gesetz heute in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])
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